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Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Volksbank Stadion und auf dem Festplatz der Eissporthalle

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 373

Betreff: Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Volksbank Stadion und auf dem Festplatz der Eissporthalle Originäres Aufgabengebiet der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit ist die Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Das Stellen von Posten ist sehr personalintensiv und muss zielgerichtet erfolgen. Es kann daher grundsätzlich nur zur Durchsetzung von Vollsperrrungen bei Großveranstaltungen erfolgen. Zudem gestaltet sich die Durchsetzung einer "Anlieger frei"-Regelung in der Praxis als äußerst schwierig, da jedes Fahrzeug bei Kontrollen einzeln angehalten und kontrolliert werden muss. Anlieger ist jeder, der in einer Straße etwas zu erledigen hat, beispielsweise auch eine Wohnung zu besichtigen oder jemanden zu besuchen. Die Hürden, die die Rechtsprechung an die Einfahrt in eine solcherart "gesperrte" Straße stellt, sind sehr niedrig. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass nur sehr wenige Kraftfahrzeuge abgewiesen werden können, so dass der Personalaufwand in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Erfolg steht. Dem Problem kann auch nicht mit der Ausstellung von Ausweisen für Anwohnerinnen und Anwohner begegnet werden. Diese können zwar eine Erleichterung für die Kontrolle sein, allerdings stellt dieser Ausweis kein Ausschlusskriterium dar. Grund dafür ist, dass auch die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ohne Ausweis Anlieger im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung sind, sofern sie angeben, in der jeweiligen Straße etwas zu erledigen zu haben. Die Bestreifung und Kontrolle des Riederwalds erfolgt durch Mitarbeiter der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit im Rahmen der Streife und insbesondere bei konkreten Bürgerbeschwerden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Oktober 2016OFOF 80/11Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Volksbankstadion und auf dem Festplatz der EissporthalleOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 7. November 2016OMOM 905Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Volksbank Stadion und auf dem Festplatz der EissporthalleDirektanregung
  3. 13. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 373Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Volksbank Stadion und auf dem Festplatz der Eissporthalle
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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