Fehlende Parkdisziplin in der südlichen Arnsburger Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der fehlenden Parkdisziplin in der südlichen Arnsburger Straße. Es wird darauf hingewiesen, dass trotz regelmäßiger Überwachung durch die Verkehrspolizei eine vollständige Unterbindung des ordnungswidrigen Parkens nicht möglich ist. Ziel ist es, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen und die Situation zu verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Arnsburger Straße befindet sich im Bewohnerregelungsbereich 29 und wird innerhalb der Dienstzeiten (Mo - Fr 7 - 22 Uhr, Sa 10 - 18 Uhr), auch in den Abendstunden, regelmäßig durch die Kräfte der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Im Jahr 2020 wurden bisher 744 Verwarnungen ausgestellt. Eine Überwachungsdichte, die geeignet wäre, das ordnungswidrige Parken dort gänzlich zu unterbinden, kann die Städtische Verkehrspolizei aufgrund der vielen verkehrlichen Schwerpunkte jedoch nicht leisten. Dem Außendienst wurde die Anregung zur Kenntnisnahme übersendet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2020OFOF 505/4Fehlende Parkdisziplin in der südlichen Arnsburger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Oktober 2020OMOM 6802Fehlende Parkdisziplin in der südlichen Arnsburger StraßeDirektanregung
- 12. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 371Fehlende Parkdisziplin in der südlichen Arnsburger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab