Haltestelle "Alkmenestraße" um den Zusatz "Sportpark Preungesheim" erweitern
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Zu dieser Straße geht es weiter
Alkmenestraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.02.2026.
- Einrichtung zentraler Abstellplätze für E-Scooter13.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Dichte Bepflanzung des Zauens entlang des Fußballfeldes an der Sportanlage Preungesheim15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Beschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 101058 „Personenkraftwagen“25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Alkmenestraße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 335
Betreff: Haltestelle "Alkmenestraße" um den Zusatz "Sportpark Preungesheim" erweitern Die Namen von Haltestellen sollten möglichst kurz und prägnant sein. In der Regel wird die Haltestelle nach der nächsten einmündenden Straße benannt. Doppelnamen oder Haltestellenzusätze sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll, zum Beispiel wenn sich die Ergänzung auf ein bedeutendes Ziel bezieht, das sehr viele und ortsfremde Besucher und Touristen anzieht. Der Sportpark Preungesheim erfüllt diese Kriterien nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2017OFOF 383/10Haltestelle „Alkmenestraße“ um den Zusatz „Sportpark Preungesheim“ erweiternOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. November 2017OMOM 2375Haltestelle „Alkmenestraße“ um den Zusatz „Sportpark Preungesheim“ erweiternDirektanregung
- 19. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 335Haltestelle "Alkmenestraße" um den Zusatz "Sportpark Preungesheim" erweiternStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab