Sindlingen: Parken in der Hermann-Brill-Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Parkverbot vor abgesenkten Bordsteinen in der Hermann-Brill-Straße und der Notwendigkeit, diese Regelung zu verdeutlichen. Zudem wird auf die Einschränkungen für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen hingewiesen und die Durchführung verstärkter Kontrollen angekündigt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Vor abgesenkten Bordsteinen besteht grundsätzlich Parkverbot. An den offiziellen Mülltonnenplätzen sind die Borde abgesenkt. Aufgrund vorliegender Beschwerden von Fahrzeugführenden abgeschleppter Fahrzeuge erscheint eine Verdeutlichung der gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Parkverbot vor abgesenkten Bordsteinen) bestehenden Parkverbote sinnvoll.
Sollen diese Bereiche zusätzlich markiert werden, muss dies von der Nassauischen Heimstätte beim zuständigen Amt (Amt für Straßenbau und Erschließung) mit einer entsprechenden Kostenübernahmeerklärung beantragt werden.
Zu 2.:
Bei der Hermann-Brill-Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße. In der Straße dürfen alle zugelassen Fahrzeuge geparkt werden, Einschränkungen gibt es lediglich hinsichtlich von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (§ 12 Absatz 3a StVO). Diese dürfen nicht regelmäßig zwischen 22 und 6 Uhr in reinen Wohngebieten zum Parken abgestellt werden.
In der StVO ist leider nicht definiert, was "regelmäßig" zu bedeuten hat. So müsste über einen längeren Zeitraum hinweg jede Nacht eine Kontrolle erfolgen. Dies ist der Städtischen Verkehrspolizei aufgrund der Dienstzeiten (Mo-Fr 7-22 Uhr, Sa 10- 18 Uhr) nicht möglich. Bei entsprechender Beschilderung würde sich das Abstellen in die Nachbarstraßen verlagern und es dürften dort dann ebenfalls keine Motorräder, Roller etc. abgestellt werden. Daher kann dieser Anregung nicht entsprochen werden.
Zu 3.:
Die Anregung wird zum Anlass genommen, im Bereich der Hermann-Brill-Straße verstärkt Kontrollen durchzuführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2023OFOF 834/6Sindlingen: Parken in der Hermann-Brill-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2023OMOM 4367Sindlingen: Parken in der Hermann-Brill-StraßeDirektanregung
- 8. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 31Sindlingen: Parken in der Hermann-Brill-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab