Fußgängerüberweg über die Eleonore-Sterling-Straße
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Eleonore-Sterling-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.03.2026.
- Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der Eleonore-Sterling-Straße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer)09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der EleonoreSterlingStraße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer)30.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Wildes Parken an Fahrrad- und Fußgängerwegen zwischen Eleonore Sterling Straße und Amöneburger Straße verhindern16.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Eleonore-Sterling-Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST 318
Betreff: Fußgängerüberweg über die Eleonore-Sterling-Straße Die Eleonore-Sterling-Straße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone, in der Fußgängerüberwege, wie auch im Konzept zur Verkehrsberuhigung der Stadt Frankfurt am Main (M 323 vom 15.12.1989) dargelegt, nicht vorgesehen sind. Da jedoch auf der westlichen Seite ein offizieller Schulweg verläuft, wird die Fahrbahn an der Stelle, an der der Victor-Gollancz-Weg die Eleonore-Sterling-Straße kreuzt, mit baulichen Mitteln eingeengt. Der Magistrat verspricht sich hierdurch eine verbesserte Sichtbeziehung zwischen Fußgängern und motorisierten Verkehrsteilnehmern beim Kreuzen der Fahrbahn.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2011OFOF 188/9Fußgängerüberweg über die Eleonore-Sterling-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. November 2011OMOM 581Fußgängerüberweg über die Eleonore-Sterling-StraßeDirektanregung
- 24. Februar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 318Fußgängerüberweg über die Eleonore-Sterling-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab