eungesheimTitel/Betreff: Ladestation für Elektrofahrräder und Elektroautos an den U-Bahn-Stationen/Park-and-ride-Plätzen im Ortsbezirk 10 installieren
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 317
Betreff: Ladestation für Elektrofahrräder und Elektroautos an den U-Bahn-Stationen/Park-and-ride-Plätzen im Ortsbezirk 10 installieren Der Magistrat hat gemeinsam mit der Mainova AG bereits 2010 erste Ladesäulen im Stadtgebiet aufgestellt. Hierbei haben die Mainova AG sowie weitere Akteure bereits große Investitionen in den Ausbau der Stromtankstellen-Infrastruktur vorgenommen. Als Ergebnis steht in Frankfurt aktuell ein engmaschiges Netz an Elektroladesäulen zur Verfügung. Die Mainova AG betreibt allein im Frankfurter Stadtgebiet 21 Stromtankstellen. Die Installation von Ladesäulen ist ein wichtiger Bestandteil für den flächendeckenden Einsatz von Elektrofahrzeugen und Elektrofahrrädern. Daher begrüßt der Magistrat grundsätzlich die Idee der Installation von weiteren Ladesäulen in den Stadtteilen. Allerdings ist die Installation von Ladesäulen sehr kostenintensiv bei gleichzeitig geringen Einnahmen. Die aktuell bestehenden Säulen haben nur eine sehr geringe Auslastung. Dies liegt zum einem daran, dass eine Reservierungsmöglichkeit von öffentlichem Parkraum für E-Fahrzeuge durch den Bund weiter auf sich warten lässt, zum anderen die Realität gezeigt hat, dass die Ladesäulen im öffentlichen Raum nur wenig durch E-Autofahrer nachgefragt werden. Hier besteht vielmehr ein Bedarf in Parkhäusern. Erschwerend kommt hinzu, dass ein einheitlich bundesweiter Standard insbesondere mit Blick auf Zugangs- und Abrechnungssysteme nicht verabschiedet ist. Ein solcher Standard ist notwendig, um dieses stark durch Investitionen belastete Vorhaben kosteneffizient und nutzerorientiert auf den Weg zu bringen. Sofern Ladestationen für Elektrofahrräder und Pedelecs aufgebaut werden sollen, gelten hinsichtlich der Planungs-, Tiefbau-, Netzanschluss- und Aufbaukosten dieselben Rahmenbedingungen wie bei Stromtankstellen. Lediglich die Anschaf-fungskosten sind günstiger. Allerdings ist in diesem Segment die Standardisierung hinsichtlich der Ladesysteme nicht gegeben. Der fehlende barrierefreie System-zugang, der unweigerlich zu einem Aussondern von möglichen Nutzern führt, verhindert den flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur. Die Mainova AG verzichtet aktuell auf die Installation von Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum. Gerne unterstützt sie Drittanbieter mit ihrer Expertise und den notwendigen Produkten und Dienstleistungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2014OFOF 724/10eungesheimFraktion: GRÜNETitel/Betreff: Ladestation für Elektrofahrräder und Elektroautos an den U-Bahn-Stationen/ParkandridePlätzen im Ortsbezirk.10 installierenOrtsbeiratsantrag
- 2. Dezember 2014OMOM 3710eungesheimTitel/Betreff: Ladestation für Elektrofahrräder und Elektroautos an den U-Bahn-Stationen/ParkandridePlätzen im Ortsbezirk.10 installierenDirektanregung
- 2. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 317eungesheimTitel/Betreff: Ladestation für Elektrofahrräder und Elektroautos an den U-Bahn-Stationen/Park-and-ride-Plätzen im Ortsbezirk 10 installierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab