Zukunft der Leichtathletikhalle Am Martinszehnten
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Zukunft der Leichtathletikhalle in Kalbach. Aufgrund der Ablehnung von Fördermitteln wird die Halle in den kommenden Jahren durch Reparaturarbeiten gesichert, um die Nutzung aufrechtzuerhalten.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Es war vorgesehen das Dach und die Fassade der Leichtathletikhalle in Kalbach für 4,3 Mio. € netto zu sanieren. Bundes- und Landesmittel waren beantragt und eingeplant, wurden jedoch letztlich mit dem Hinweis auf Optimierungspotentiale der Maßnahme nicht bewilligt.
In der Folge wurden zahlreiche Überlegungen angestellt, wie die Zukunft des Bundes- und Landesstützpunktes Leichtathletik aussehen kann.
Dessen ungeachtet ist es erforderlich, die Nutzung der Halle in Kalbach für die kommenden Jahre zu sichern, daher wurden im Herbst 2021 Reparaturarbeiten im Bereich des Dachs und der Oberlichter der Kalbacher Halle durchgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2021OFOF 91/12Zukunft der Leichtathletikhalle Am MartinszehntenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. September 2021VV 154Zukunft der Leichtathletikhalle Am MartinszehntenAnfrage
- 4. Februar 2022Sie sind hierSTST 313Zukunft der Leichtathletikhalle Am MartinszehntenStellungnahme
- 29. August 2022STST 1941Zukunft der Leichtathletikhalle Am MartinszehntenStellungnahme
- 30. September 2022OFOF 294/12Leichtathletikhalle Kalbach erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Oktober 2022OMOM 2927Leichtathletikhalle Kalbach erhaltenDirektanregung
- 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 655Leichathletikhalle Kalbach erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab