Solarbänke zum Aufladen von Mobilfunkgeräten im Ortsbezirk 10 errichten
Zusammenfassung
Die Einführung von Solarbänken zum Aufladen von Mobilfunkgeräten im Ortsbezirk 10 wird vorgeschlagen, um den öffentlichen Raum modern und benutzerfreundlich zu gestalten. Der Magistrat plädiert für einen gezielten Einsatz an stark frequentierten Standorten, um hohe Nutzung und soziale Kontrolle zu gewährleisten. Ziel ist es, die Attraktivität der Plätze zu steigern und neue Kommunikationen im öffentlichen Raum zu fördern.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat sich mit der Thematik von Solarbänken im öffentlichen Raum befasst und steht hierzu sowohl verwaltungsintern als auch im Austausch mit anderen hessischen Kommunen, um Erfahrungen zu Einsatz, Betrieb und Wartung solcher Stadtmöbel zu berücksichtigen. Der öffentliche Raum in Frankfurt am Main unterliegt sehr hohen Nutzungsanforderungen. Jede Neuanschaffung von Stadtmobiliar muss daher sorgfältig abgewogen werden - insbesondere im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, dauerhafte Unterhaltung, personelle Wartungskapazitäten sowie die Anfälligkeit für Vandalismus und Reparaturen. Vor diesem Hintergrund sind die Frankfurter Stadtmöbel aktuell bewusst weitgehend standardisiert gewählt, um einen verlässlichen und wirtschaftlich tragfähigen Betrieb sicherzustellen. Die Einführung technisch komplexer Stadtmöbel wie Solarbänke erhöht erfahrungsgemäß den Wartungsaufwand sowie die Störanfälligkeit und führt zu zusätzlichen Verwaltungs-, Pflege- und Betriebskosten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund begrenzter personeller Ressourcen zu berücksichtigen. Nach erster fachlicher Einschätzung sind Solarbänke grundsätzlich nur an ausgewählten Standorten sinnvoll einsetzbar. Empfehlenswert sind sonnige, hochfrequentierte Orte mit ausreichender sozialer Kontrolle, an denen eine hohe Nutzung zu erwarten ist. Aufgrund ihrer Magnetwirkung - insbesondere für Jugendliche - sind Standorte in der Nähe von Sportanlagen oder stark genutzten Aufenthaltsbereichen grundsätzlich geeignet. Schattige Lagen in Parks oder wenig frequentierte Bereiche sind hingegen nicht geeignet. Eine proaktive gesamtstädtische Einführung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen. Der Magistrat sieht den Einsatz solcher Stadtmöbel daher eher im Rahmen von Pilotprojekten oder an klar definierten, stark frequentierten Standorten. Konkrete Standortvorschläge können unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen fachlich geprüft und bewertet werden. Die Thematik wird darüber hinaus bei laufenden und zukünftigen Projekten im öffentlichen Raum, insbesondere bei Neugestaltungen oder Umbaumaßnahmen, mitgedacht und im Einzelfall geprüft. Es ist geplant, ab Frühjahr 2026 eine Smarte Bank auf dem Campus Riedberg aufzustellen. Die Bank wird folgende Ausstattungsmerkmale haben: - Solarmodul - offenes WLAN - 12 USB-Anschlüsse zum Laden mobiler Endgeräte - 6 kontaktlose Lademöglichkeiten - 55 Zoll Display, auf dem seitens des Hochschulsports Videos mit Sportübungen zum Nachmachen gezeigt werden können Die Bank wird auf dem Campus Riedberg auf einer Fläche der Universität stehen, die für die Öffentlichkeit frei zugänglich ist und auf der zum Beispiel auch bereits eine Smarte Sportbox vorhanden ist. Diese Fläche soll zu einem Raum für Bewegung und Begegnung weiterentwickelt werden, der von möglichst vielen Menschen genutzt wird. Vor dem Hintergrund, dass sich die Smarte Bank noch nicht im Einsatz befindet, gibt es keine Erfahrungen hinsichtlich der Wartungsaufwände.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2025OFOF 1140/10Solarbänke zum Aufladen von Mobilfunkgeräten im Ortsbezirk 10 errichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Oktober 2025OMOM 7556Solarbänke zum Aufladen von Mobilfunkgeräten im Ortsbezirk 10 errichtenDirektanregung
- 13. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 311Solarbänke zum Aufladen von Mobilfunkgeräten im Ortsbezirk 10 errichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab