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Fußgängerampel am Niederräder Ufer in Höhe der Niederräder Brücke

Vorlagentyp: STMagistrat
45 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 306

Betreff: Fußgängerampel am Niederräder Ufer in Höhe der Niederräder Brücke Die angesprochene Lichtsignalanlage wurde am 17.12.1988 in Betrieb genommen. Der Standort wurde gewählt, da hier ein Anschluss des straßenbegleitenden Geh- und Radwegs auf der Nordseite des Niederräder Ufers ohne Gefälle möglich ist. Eine Verbreiterung der Querungsstelle würde die Beseitigung des Straßenbegleitgrüns auf beiden Straßenseiten, das Absenken der Randsteine, einen Rückbau der Schutzplanke auf der nördlichen Straßenseite sowie das Versetzen der gesamten Lichtsignalanlage und Herstellung einer Anbindung an den Mainuferweg bedeuten. Ein direkter Anschluss an den Mainuferweg (Mainfeldstraße) ist derzeit nur über die Fahrbahn der Mainfeldstraße möglich, da hier keine separaten Aufstellflächen für zu Fuß Gehende und Radfahrende vorhanden sind. Die Kosten, nur für das Versetzen der Verkehrstechnik, belaufen sich auf ca. 15.000 €. Die Kosten für die Anpassung der Wege, Randsteine, Schutzplanken und Markierungen sind in dieser Kostenschätzung nicht enthalten. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. April 2015OFOF 1064/5Fußgängerampel Niederräder Ufer Höhe Niederräder BrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 29. Mai 2015OMOM 4235Fußgängerampel am Niederräder Ufer in Höhe der Niederräder BrückeDirektanregung
  3. 9. Oktober 2015STST 1510Fußgängerampel am Niederräder Ufer in Höhe der Niederräder BrückeStellungnahme
  4. 15. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 Wochen
    STST 306Fußgängerampel am Niederräder Ufer in Höhe der Niederräder Brücke
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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