Sitzbänke "An der Goetheruh"
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 302
Betreff: Sitzbänke "An der Goetheruh" Entlang der Straße "An der Goetheruh" wurden erst vor kurzem zwei Bänke erneuert. Dieser Waldbereich und der in unmittelbarer Nähe befindliche Waldspielpark Scheerwald ist mit einer Vielzahl von Sitzgelegenheiten versehen. Infolge der gestellten Anfragen des Ortsbeirates zum Thema "Waldbänke", hat der Magistrat im Jahr 2018 bereits umfangreiche Unterhaltungsarbeiten an den Erholungseinrichtungen durchgeführt. Im Rahmen derer wurden alte und optisch nicht mehr ansprechende Exemplare durch neue ersetzt und zusätzliche Bänke an neuen Standorten platziert. Bis Jahresende wurden weitere Bänke an fünf Standorten aufgestellt. Demnach wurden insgesamt 20 neue Sitzbänke aufgestellt. Die stark frequentierten Bereiche sind dabei berücksichtigt worden. Der Magistrat ist stets bemüht ausreichend Bänke für die Waldbesucher im Erholungswald Frankfurter Stadtwald zur Verfügung zu stellen. Eine maßgebliche Erhöhung ist jedoch auch unter Betrachtung des Pflegeaufwandes kritisch zu prüfen. Sollte seitens des Ortsbeirates dennoch der Wunsch nach ganz bestimmten Bankstandorten bestehen, bittet der Magistrat um eine genaue Ortsangabe und wird dies gerne prüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2018OFOF 975/5Sitzbänke An der GoetheruhOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. November 2018OMOM 3901Sitzbänke An der GoetheruhDirektanregung
- 4. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 302Sitzbänke "An der Goetheruh"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab