Projektgarten für das Kinder- und Jugendhaus Eckenheim
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Idee, einen Projektgarten für das Kinder- und Jugendhaus Eckenheim anzulegen, um den Bedarf an Freiflächen für Kinder und Jugendliche zu decken. Dies soll durch die Nutzung städtischer Flächen geschehen, die derzeit verpachtet sind. Ziel ist es, einen Raum zu schaffen, der von verschiedenen Zielgruppen im Stadtteil genutzt werden kann.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Kinder- und Jugendhaus Eckenheim (KJH Eckenheim) ist eine Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für die Altersgruppe 8 bis 21 Jahre und verfügt über kein eigenes Außengelände. Die Einrichtung nutzt Räumlichkeiten auf drei Etagen eines Wohnhauses. Für Angebote im Freien werden die öffentlichen Freiflächen zwischen den Wohnblocks genutzt.
Im Stadtteil stehen insbesondere für die Altersgruppe ab 14 Jahren keine Spielplätze und Treffpunkte außerhalb der öffentlichen Parkanlagen zur Verfügung. In der Coronazeit wurde seitens der Mitarbeitenden des KJH Eckenheim der Bedarf an "open air"-Treffpunkten deutlich. Viele Familien formulierten in dieser Zeit zudem den Wunsch, eigene Gärten zu bewirtschaften.
Der Magistrat unterstützt daher die Idee des KJH Eckenheim, einen Projektgarten anzulegen. In der Umgebung der Einrichtung gibt es städtische Flächen, die für eine solche Nutzung in Betracht kommen, jedoch aktuell als landwirtschaftlich genutzte bzw. Gartenflächen verpachtet sind.
Eine Freimachung kann frühestens nach Ablauf der Kündigungsfrist zum nächsten Herbst erfolgen. Das Amt für Bau und Immobilien wird sich zeitnah mit dem KJH Eckenheim in Verbindung setzen, um die Bedarfe der Einrichtung zu konkretisieren. Im nächsten Schritt kann dann eine Kündigung der bestehenden Pachtverträge und eine Verpachtung an das KJH Eckenheim erfolgen.
Parallel dazu prüft der Magistrat die Idee eines Stadtteil-Projektgartens, der neben dem vom Ortsbeirat angesprochenen Bedarf des KJH Eckenheim von den verschiedenen weiteren Zielgruppen im Stadtteil auf vielfältige Weise genutzt werden könnte, wie z. B.
- Grill- und Treffmöglichkeiten nach Absprache für Familien auch abends und an Wochenenden (rent a garden)
- Urban Gardening-Projekte wie zum Beispiel das Vermieten von einzelnen Hochbeeten an interessierte Personen/Familien (rent a "Hochbeet")
- Anlage von Spiel- und Erfahrungswelten für Kinder (Barfußpfad), Kletterbaum, Stadtteilimkerei etc.
- Naturlabor für Kinder (Untersuchung von Erde, Wasser, Kleintieren, ...)
- Ein solcher Projektgarten für Kinder, Jugendliche und Familien könnte und sollte von vielen Akteurinnen und Akteuren im Stadtteil genutzt werden.
Die Projektleitung sowie die Anmietung/Verwaltung eines solchen Projektgartens kann aufgrund personeller und finanzieller Ressourcen nicht vom KJH Eckenheim geleistet werden. Thematisch wäre der Projektgarten dem Quartiersmanagement zuzuordnen.
Zum 01.11.2021 nahm die Quartiersmanagerin für den Stadtteil Eckenheim ihre Arbeit beim ausführenden Träger Caritas Frankfurt auf. Die Finanzierungs- und Umsetzungsmöglichkeiten eines Projektgartens können im Rahmen des neu installierten Quartiersmanagements abschließend geprüft werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2021OFOF 96/10Projektgarten für das Kinder- und Jugendhaus EckenheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. September 2021OMOM 641Projektgarten für das Kinder- und Jugendhaus EckenheimDirektanregung
- 4. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 301Projektgarten für das Kinder- und Jugendhaus EckenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab