Künftige Neubaugebiete im Ortsbezirk 10
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Am Eschbachtal — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Erschließung und Wohnungsneubau im Bereich Bonames-Ost24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortsrandstraße Bonames15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 9928.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 278
Betreff: Künftige Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 Zu
- Der Magistrat beabsichtigt, keine neuen "Plattenbausiedlungen" in Stile der 70er Jahre zu errichten. Ziel ist es, an den jeweiligen Ort angepasste Quartiere mit einem abgestimmten Verhältnis von Bebauung und öffentlichen Freiräumen zu schaffen. Dabei soll ein ausgewogenes Wohnungsangebot für alle Bevölkerungsschichten entstehen und nicht ausschließlich ein "hochwertiges" Angebot an Luxuswohnungen. In einem Bebauungsplan kann eine Barrierefreiheit nicht festgesetzt werden. In der Hessischen Bauordnung ist geregelt, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar und in diesen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein müssen. Über die gesetzlichen Regelungen hinaus fördert die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen ihrer Wohnungsbauförderprogramme zusätzlich die barrierefreie Erreichbarkeit von Wohnungen in Obergeschossen. Zu
- Bei der Planung neuer Quartiere oder der Erweiterung von Ortsteilen wird sowohl auf die harmonische Abstufung zwischen bestehender und neuer Bebauung, als auch auf den Übergang zum freien Landschaftsraum geachtet. Dabei werden die jeweiligen besonderen örtlichen Eigenheiten berücksichtigt und eingebunden. Zu
- Bei der Planung von Neubaugebieten werden die benötigten Frei- und Grünflächen entsprechend der Bedürfnisse der unterschiedlichen Nutzergruppen vor Ort eingeplant. Zu
- Die Eigentümer bzw. Nutzer landwirtschaftlicher Flächen, für die im Zusammenhang mit einem Bebauungsplanverfahren eine bauliche Nutzung vorgesehen ist oder die von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft betroffen sind werden im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingebunden. Zu
- Es ist das Ziel des Magistrats, möglichst parallel zur Bebauung auch die entsprechende Infrastruktur bereitzustellen. Bereits im Zuge des Bebauungsplanverfahrens werden dazu alle relevanten städtischen Ämter einbezogen, um alle Erfordernisse berücksichtigen zu können und die Disposition von finanziellen und personellen Ressourcen zu ermöglichen. Dennoch können durch die enge Bindung der Verwirklichung der Infrastruktur an die Realisierung der Wohnbebauung Unwägbarkeiten im zeitlichen Ablauf nicht komplett ausgeschlossen werden. Zu
- Die Fragen der Verkehrserschließung spielen immer eine Hauptrolle bei der frühzeitigen Entscheidung, ob eine Fläche grundsätzlich für die Entwicklung eines Baugebietes geeignet ist. Mit Konkretisierung der städtebaulichen Planungen werden auch die Planungen für den ruhenden und fließenden Individualverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr immer weiter verfeinert und mit den städtischen Fachämtern untereinander abgestimmt. Zu
- Die Stadtplanung bewegt sich im Spannungsfeld sehr unterschiedlicher Interessen hinsichtlich der Nutzung und Inanspruchnahme von Flächen, so dass nicht selten Konflikte zu Tage treten. Der Magistrat setzt sich daher frühzeitig mit den oft nicht komplett in Einklang zu bringenden Belangen wie z.B. Natur, Klima- und Artenschutz, Landwirtschaft, Verkehr, Lärmschutz und Wohnungsbau auseinander. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesichert, dass alle planungsrelevanten Themen öffentlich vorgestellt und diskutiert werden. Zu
- Der Magistrat stellt Planungen grundsätzlich frühzeitig im Ortsbeirat vor und ist auch bereit, bei Planungen von besonderer Bedeutung über die gesetzlich geforderten Beteiligungsschritte der Öffentlichkeit hinaus zusätzliche Informationsveranstaltungen durchzuführen. Bei größeren Projekten von besonderem Interesse für Bevölkerung bietet sich in Abstimmung mit dem Ortsbeirat eine Sonderveranstaltung jenseits des Sitzungsturnus an, wie z.B. im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan B 516 Am Eschbachtal / Harheimer Weg.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2013OFOF 554/10eungesheimFraktion: CDUTitel/Betreff: Künftige Neubaugebiete im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag
- 26. November 2013OMOM 2698Künftige Neubaugebiete im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 21. Februar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 278Künftige Neubaugebiete im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab