Haltverbot im verlängerten Ginsterweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2011, ST 271
Betreff: Haltverbot im verlängerten Ginsterweg Der Wacholderweg weist an der bezeichneten Stelle nur eine Breite von 3 Meter auf. Bereits ohne Beschilderung ist hier das Parken nach der Straßenverkehrs-Ordnung untersagt. Einer zusätzlichen, auf diese rechtliche Vorgabe hinweisende, Beschilderung bedarf es deshalb nicht. Der Magistrat wird jedoch, insbesondere an Wochenenden und zu Zeiten besonderer Veranstaltungen, im Rahmen der Streifentätigkeit der Stadtpolizei auf die Durchsetzung des Haltverbots achten und gegebenenfalls sanktionierend eingreifen. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2010OFOF 1030/10Halteverbot im verlängerten GinsterwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Oktober 2010OMOM 4629Halteverbot im verlängerten GinsterwegDirektanregung
- 8. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 271Haltverbot im verlängerten GinsterwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab