Halteverbot im verlängerten Ginsterweg
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
An der bezeichneten Stelle des verlängerten Ginsterwegs sind auf der westlichen, dem Kleingartenverein Miquel zugewandten Seite Querparkplätze eingerichtet, die insbesondere an Wochenenden und zu Zeiten von besonderen Veranstaltungen in den Kleingartenanlagen voll belegt sind. In solchen Situationen wird dann regelmäßig auch die östliche, dem Kleingartenverein Nardolz zugewandten Seite von Längsparkern in Anspruch genommen. Die verbleibende Straßenbreite wird dadurch sehr gering, daß Aus- und Einfahren der querparkenden Fahrzeuge wird zu einem Geduldsspiel und Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Polizei kommen kaum noch durch. So konnte die Feuerwehr unlängst einen Brand in einer Gartenhütte des Kleingartenvereins Nardolz nur unter erschwerten Bedingungen bekämpfen, weil es für die Fahrzeuge kein Durchkommen gab. Durch die Einrichtung eines Halteverbotes könnte hier Abhilfe geschaffen werden, wenn es denn ausnahmsweise auch außerhalb des Anlagenringes einmal möglich wäre, dem Halteverbot Geltung zu verschaffen.
Inhalt
Antrag vom 04.10.2010, OF 1030/10
Betreff:
Halteverbot im verlängerten Ginsterweg
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, im verlängerten Ginsterweg zwischen der Sportanlage der TSG Frankfurter Berg und der Kreuzung mit dem verlängeren Walnußweg auf der östlichen, dem Kleingartenverein Nardolz zugewandten Seite ein Halteverbot (Eingeschränktes Haltverbot nach Zeichen 286 StVO) einzurichten und die Einhaltung des Halteverbots angemessen zu überwachen.
Begründung:
An der bezeichneten Stelle des verlängerten Ginsterwegs sind auf der westlichen, dem Kleingartenverein Miquel zugewandten Seite Querparkplätze eingerichtet, die insbesondere an Wochenenden und zu Zeiten von besonderen Veranstaltungen in den Kleingartenanlagen voll belegt sind. In solchen Situationen wird dann regelmäßig auch die östliche, dem Kleingartenverein Nardolz zugewandten Seite von Längsparkern in Anspruch genommen. Die verbleibende Straßenbreite wird dadurch sehr gering, daß Aus- und Einfahren der querparkenden Fahrzeuge wird zu einem Geduldsspiel und Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Polizei kommen kaum noch durch. So konnte die Feuerwehr unlängst einen Brand in einer Gartenhütte des Kleingartenvereins Nardolz nur unter erschwerten Bedingungen bekämpfen, weil es für die Fahrzeuge kein Durchkommen gab. Durch die Einrichtung eines Halteverbotes könnte hier Abhilfe geschaffen werden, wenn es denn ausnahmsweise auch außerhalb des Anlagenringes einmal möglich wäre, dem Halteverbot Geltung zu verschaffen.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2010Sie sind hierOFOF 1030/10Halteverbot im verlängerten GinsterwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Oktober 2010OMOM 4629Halteverbot im verlängerten GinsterwegDirektanregung
- 8. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 271Haltverbot im verlängerten GinsterwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)