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Feuerwehrgrundstücke sollen städtisch bleiben

Vorlagentyp: STMagistrat
37 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2011, ST 267

Betreff: Feuerwehrgrundstücke sollen städtisch bleiben

  1. Die in der Anregung aufgezählten Kritikpunkte an der Übertragung der Grundstücke in das Vermögen der BKRZ GmbH & Co KG bedürfen der Klarstellung:
    • a)Die BKRZ GmbH & Co KG ist eine Gesellschaft, deren Anteile sich zu 100% im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main befinden. Durch die Übertragung von städtischen Grundstücken aus dem Hoheitsvermögen der Stadt Frankfurt an Main in das Vermögen der Gesellschaft vermindert sich das städtische Vermögen nicht, da die Gesellschaftsanteile entsprechend dem Wert der Grundstücke an Wert gewinnen. Somit vermindern sich auch die Aktiva der Stadt Frankfurt am Main nicht. Es findet lediglich eine formale Umschichtung des Vermögens von Grundvermögen in Beteiligungsvermögen statt.
    • b)Es trifft zu, dass die Neubautätigkeit der Gesellschaft, soweit sie durch Fremdkapital finanziert wird, als Bestandteil der Miete aus dem Ergebnishaushalt der Stadt Frankfurt am Main (Branddirektion) refinanziert wird. Insoweit besteht aber kein Unterschied zu der "klassischen“ Bautätigkeit der Gemeinde. Das Gemeindehaushaltsrecht sieht ebenfalls die Bezahlung von Zinsen aus dem Ergebnishaushalt vor. Auch der Wertverlust der Gebäude (= Abschreibung) müsste aus dem Ergebnishaushalt finanziert werden, wenn die Gebäude im Hoheitshaushalt verblieben.
    • c)Es trifft weiter zu, dass die Stadt Frankfurt am Main (Branddirektion) Miete an die Gesellschaft zahlt. Hierbei handelt es sich um eine Kostenmiete, die sich aus den Kapitalkosten (Zinsen und Abschreibung/Tilgung) und den Bewirtschaftungskosten zusammensetzt. Auch diese Kosten müssten aus dem Ergebnishaushalt finanziert werden, wenn die Grundstücke im Hoheitshaushalt der Stadt Frankfurt am Main blieben.
    • d)Die Kontrolle durch die Stadtverordnetenversammlung bleibt weiter gewahrt. Alle Neubauvorhaben der Gesellschaft werden der Stadtverordnetenversammlung als Bau- und Finanzierungsvorlagen vorgelegt. Die Tätigkeit der Gesellschaft im Übrigen unterliegt der Kontrolle durch den Aufsichtsrat, der sich aus Vertretern des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung zusammensetzt.
  2. Die Aufgabenübertragung auf die BKRZ GmbH & Co KG (Neubau und Bestandsbewirtschaftung) ist mit erheblichen Wirtschaftlichkeitsvorteilen verbunden, die sich aus der privatrechtlichen Organisation und der Einheitlichkeit von Bau- und Facilitymanagement im Rahmen einer überschaubaren Organisationsgröße ergibt. Die bisherige Bautätigkeit hat die Wirtschaftlichkeit dieses Ansatzes bereits bewiesen. Ein beachtlicher Teil der Finanzierungskosten konnte zudem durch die Vermarktung von nicht mehr benötigten Feuerwehrgrundstücken gedeckt werden. Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Mai 2010MM 100Einbringung restlicher Feuerwehrgrundstücke in die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ GmbH & Co. KG)Magistratsvortrag
  2. 4. August 2010OFOF 512/2Feuerwehrgrundstücke sollen städtisch bleiben!Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  3. 16. August 2010OAOA 1155Feuerwehrgrundstücke sollen städtisch bleiben Vortrag des Magistrats vom 21.05.2010, M 100Anregung
  4. 7. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 Wochen
    STST 267Feuerwehrgrundstücke sollen städtisch bleiben
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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