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Wird das Gebiet des Ortsbeirates 11 vom Anbieter book-n-drive benachteiligt?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Der Magistrat begrüßt die positive Einstellung des Ortsbeirates 11 zu Carsharing. Eine Entlastung des Straßenraums vom Parkdruck privater Kraftfahrzeuge wird aufgrund der Verlässlichkeit vorrangig durch stationsgebundene Angebote erreicht. Der Magistrat beabsichtigt, interessierten Carsharing-Anbietern die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen, um die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit dieser Angebote deutlich zu verbessern. Die stationsungebundenen Angebote können aus Sicht des Magistrats aufgrund der damit verbundenen Flexibilität eine attraktive und sinnvolle Ergänzung des Angebots darstellen. Dies gilt ins besondere, wenn sie als kombinierte Angebote mit stationsgebundenem Carsharing aus einer Hand angeboten werden. Der Magistrat nimmt keinen Einfluss auf Tarife oder Geschäftsgebiete. Hierüber entscheiden die Anbieter eigenständig nach unternehmerischen - insbesondere betriebswirtschaftlichen - Belangen. Für die Betreiber stationsungebundener Carsharing-Angebote ist es wichtig, dass ihre Fahrzeuge am Ende eines Ausleihvorgangs möglichst dort abgestellt werden, wo sie schnell wieder erneut ausgeliehen werden. In Bereichen mit geringer Nachfrage droht die "Strandung" der Fahrzeuge. Ein regelmäßiges Umsetzen der Fahrzeuge durch die Betreiber wäre ökologisch und ökonomisch nicht sinnvoll. Aus Betreibersicht müssen Tarife und Geschäftsgebiete daher so austariert sein, dass sich das System aus Angebot und Nachfrage weitgehend selbst reguliert. Aufgrund sich ändernder Randbedingungen können immer wieder Anpassungen an diesem System erforderlich werden. Die vom Anbieter book-n-drive eingeführte Bonus-Malus-Regelung ist aus Sicht des Magistrats geeignet, ein stationsungebundenes Carsharing-Angebot auch in Quartiere mit eher geringer Nachfrage zu tragen, die ansonsten aus dem Geschäftsgebiet ausgeklammert werden würden. Eine Diskriminierung ist damit also keineswegs verbunden. Zu
  2. Der Magistrat nimmt unabhängig von Eigentumsverhältnissen keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik einzelner Carsharing-Anbieter. Der Magistrat plant, bei der Ausgestaltung der pauschalierten Entrichtung von Parkgebühren für Carsharing-Flotten Anreize zu setzen, einen möglichst großen Anteil des Siedlungsgebietes der Stadt Frankfurt am Main als Geschäftsgebiet auszuweisen, damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger die Angebote nutzen können.

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