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Fahrradabstellplätze in der Fontanestraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat mit den Anbietern der E-Scooter vereinbart, dass zunächst im Innenstadtbereich E-Scooter-Parkplätze ausgewiesen werden. Dort, wo viele Fußgängerinnen und Fußgänger unterwegs sind also. Grundsätzlich soll außerhalb der stark vom Fußverkehr geprägten Gebiete das Free-Floating-Prinzip der E-Scooter beibehalten werden. Schließlich macht dies einen wesentlichen Vorteil dieses Verkehrsmittels aus. Der Magistrat verweist zudem auf die Stellungnahme ST 1832/22 (Konzept "Feste Abstellplätze für E-Scooter"). Bezüglich der Fahrradabstellmöglichkeiten wird der Magistrat eine Planung für den Bereich an der Fontanestraße 47 erstellen und voraussichtlich im ersten Quartal 2023 umsetzen. Die Umwidmung eines Pkw-Stellplatzes ist derzeit nicht vorgesehen.

Verknüpfte Vorlagen