Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Mangel an Hortplätzen für Schülerinnen und Schüler der Liebfrauenschule

Vorlagentyp: STMagistrat
45 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem steigenden Bedarf an Hortplätzen für Grundschulkinder in Frankfurt am Main, insbesondere im Liebfrauenschulbezirk. Es wird darauf hingewiesen, dass der Magistrat den Ausbau der Betreuungsplätze als Ziel verfolgt und dass aktuell 22 Kinder auf einen Betreuungsplatz warten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Bedarf an Betreuungsangeboten für Grundschulkinder steigt in Frankfurt am Main kontinuierlich. Das zeigt die deutlich gestiegene Nachfrage nach Betreuungsplätzen nicht mehr nur in den innenstadtnahen, sondern in allen Frankfurter Stadtteilen. Der bedarfsgerechte Ausbau von Betreuungsplätzen ist erklärtes Ziel des Magistrats. Derzeit gibt es noch keinen Rechtsanspruch auf einen Schulkindbetreuungsplatz. Mit Blick auf dessen sukzessive Einführung ab dem Schuljahr 2026/27 wurde das Versorgungsziel für Schulkindbetreuung von der Stadtverordnetenversammlung auf aktuell 85 % angehoben. Ausbau und Haushaltsmittel orientieren sich daran. Parallel unterstützt kindernetfrankfurt Familien bei der Suche nach einem Betreuungsplatz und Einrichtungen bei der digitalen Platzvergabe. Die Liebfrauenschule wird derzeit von 365 Schüler und Schülerinnen besucht. Im Liebfrauenschulbezirk stehen Schulkindern aktuell 157 Hortplätze zur Verfügung. Zusätzlich werden dort durch den Träger der Ganztagsangebote aktuell insgesamt 47 Kinder nach Profil 2 und OFG (Offene Frankfurter Ganztagschule) versorgt. kindernetfrankfurt.de verfügt programmtechnisch nicht über diese Abfragemöglichkeit. Anhand eines Stichtages kann die Anzahl der Vormerkungen im Schulbezirk angegeben werden. Die Zahl der Vormerkungen ist nicht identisch mit der Bedarfszahl, weil auch Eltern immer die Möglichkeit haben, ihr Kind auf Wartelisten vorzumerken, auch wenn es bereits eine Betreuungseinrichtung besucht (Wechselwunsch). Zum Stichtag 01.03.2022 suchen 22 Kinder im Liebfrauen-Schulbezirk einen Betreuungsplatz. Dem Magistrat liegen derzeit keine Meldungen über Kapazitätsminderungen aufgrund von Personalmangel aus Betreuungseinrichtungen im Schulbezirk der Liebfrauenschule vor. An der Schule ist eine Erweiterte Schulische Betreuung mit 95 Plätzen eingerichtet. Auch hier sind im Moment alle Plätze belegt. Der Schülertreff am Maintower, derzeit untergebracht in der alten Rothofstraße, muss seine Räume zum Ende des Jahres 2023 verlassen und ist auf der Suche nach einer neuen Liegenschaft. Im Zuge dessen meldete der Träger Inneren Mission bereits Interesse auf Erweiterung seiner Kapazitäten beim Stadtschulamt an. Die Bedarfe sind gegeben und die Anfrage wurde positiv beantwortet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Träger eine geeignete Liegenschaft mit entsprechendem Außengelände in Innenstadtlage findet. Die ABG verfügt über keinerlei Räumlichkeiten im Liebfrauenschulbezirk, die zur Verfügung gestellt werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Dezember 2021OFOF 183/3Mangel an Hortplätzen für Schülerinnen und Schüler der LiebfrauenschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 21. Januar 2022OMOM 1475Mangel an Hortplätzen für Schülerinnen und Schüler der LiebfrauenschuleDirektanregung
  3. 31. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 Wochen
    STST 2545Mangel an Hortplätzen für Schülerinnen und Schüler der Liebfrauenschule
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen