Sichtbehinderung durch Verkehrsschild
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 243
Betreff: Sichtbehinderung durch Verkehrsschild Die mit dem Bau der Verkehrsinsel angebrachte Leitbake muss aus Sicherheitsgründen beibehalten werden. Senkrechte Leiteinrichtungen unterstützen vor allem außerhalb geschlossener Ortschaften die Längsmarkierungen und weisen auf Gefahrstellen, die durch Änderungen des Straßenverlaufs hervorgerufen werden, hin. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2010OFOF 187/13Sichtbehinderung durch VerkehrsschildOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 14. September 2010OAOA 1189Sichtbehinderung durch VerkehrsschildAnregung
- 1. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 243Sichtbehinderung durch VerkehrsschildStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab