Unzumutbare Zustände für die Schülerinnen und Schüler der Diesterwegschule am Auslagerungsort in der Ginnheimer Waldgasse
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den unzumutbaren Zuständen an der Diesterwegschule während der Bauphase. Es wird erklärt, dass aufgrund der Wirtschaftlichkeit keine Lüftungsanlagen in den Containeranlagen vorgesehen sind und dass eine technische Aufrüstung nicht geplant ist.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei temporär während einer Bauphase aufgestellten Containeranlagen sind aufgrund der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit generell keine Lüftungsanlagen vorgesehen. Die Anlage an der Diesterwegschule verfügt über einen Sonnenschutz in Form von Außenjalousien und entspricht damit dem Standard anderer Auslagerungen.
Eine generelle stadtweite technische Aufrüstung von temporären Containeranlagen ist aktuell nicht geplant.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. September 2023OFOF 609/9Unzumutbare Zustände für die Schülerinnen und Schüler der Diesterwegschule am Auslagerungsort in der Ginnheimer WaldgasseOrtsbeiratsantrag · BFF
- 12. Oktober 2023OMOM 4599Unzumutbare Zustände für die Schülerinnen und Schüler der Diesterwegschule am Auslagerungsort in der Ginnheimer WaldgasseDirektanregung
- 8. Dezember 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 2435Unzumutbare Zustände für die Schülerinnen und Schüler der Diesterwegschule am Auslagerungsort in der Ginnheimer WaldgasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab