Ist der Ausbau des Hilgenfelds gefährdet?
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass der Bebauungsplan für das Wohngebiet Hilgenfeld in Kraft ist und die ABG FRANKFURT HOLDING bereits mit den Erschließungsarbeiten begonnen hat. Die Bauanträge sollen im ersten Halbjahr 2024 eingereicht werden, mit dem Ziel, die Bauarbeiten Ende 2024 oder Anfang 2025 zu beginnen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Bebauungsplan Nr. 813 Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hilgenfeld ist am 19.12.2023 in Kraft getreten. Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Realisierung des Quartiers geschaffen. Die ABG FRANKFURT HOLDING hatte bereits vor Rechtskraft des Bebauungsplans mit den Erschließungsarbeiten begonnen, um zügig in eine Bebauung des Hilgenfeld eintreten zu können.
Die ABG FRANKFURT HOLDING prüft derzeit die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und erarbeitet die Bauanträge. Nach derzeitigem Stand sollen die Bauanträge im ersten Halbjahr 2024 bei der Bauaufsicht eingereicht werden. Der Bau der Wohngebäude soll beginnen, sobald die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dies wieder ermöglichen. Die ABG FRANKFURT HOLDING geht davon aus, dass dies Ende 2024 / Anfang 2025 voraussichtlich der Fall sein könnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2023OFOF 553/10Ist der Ausbau des Hilgenfeldes gefährdet?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 21. März 2023OMOM 3745Ist der Ausbau des Hilgenfeldes gefährdet?Direktanregung
- 5. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 240Ist der Ausbau des Hilgenfelds gefährdet?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab