Homburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlasten
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2391
Betreff: Homburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlasten Konzeptionell dient die Gießener Straße der innerörtlichen Verkehrsentlastung der Homburger Landstraße. Der Anregung wird damit entsprochen, dass der LKW-Verkehr ab 7,5 Tonnen stadtauswärts über den Marbachweg auf die Gießener Straße umgeleitet wird. Die entsprechende Beschilderung Verkehrszeichen 262 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Beschränkung auf Fahrzeuge bis 7,5t tatsächliches Gewicht) wird mit Zusatzzeichen (ZZ) 1020-30 StVO (Anlieger frei) sowie ZZ 1024-14 StVO (Kraftomnibus frei) versehen. Diese Beschilderung erfolgt auch an der Ronneburgstraße.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juli 2017OFOF 342/10Homburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlastenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. September 2017VV 570Homburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlastenAnfrage
- 8. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2391Homburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlastenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab