Homburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlasten
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Auskunftsersuchen vom 12.09.2017, V 570 entstanden aus Vorlage: OF 342/10 vom 20.07.2017
Betreff: Homburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlasten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die Anwohner der Homburger Landstraße im Bereich zwischen Friedberger Landstraße und der Straße Am Dachsberg vom Lkw-Verkehr entlastet werden können. Es ist zu prüfen, ob der Lkw-Verkehr über 7,5 Tonnen hinaus, mit Ausnahme der Linienbusse und der Zulieferer für die umliegenden Gewerbebetriebe, stadtauswärts z. B. in Höhe Friedberger Landstraße bzw. Marbachweg und stadteinwärts ab der Einmündung Dachsberg auf die Gießener Straße gelenkt werden kann.
Begründung: Die Homburger Landstraße ist im alten Ortskern von Preungesheim zwischen Friedberger Landstraße und der Straße Am Dachsberg sehr schmal und der Straßenbelag teilweise sehr schlecht. Die zahlreichen Lkws, die tagtäglich diesen Bereich durchfahren, halten sich nicht immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und bringen die in Fachwerkbauweise errichteten alten Gebäude zum Wackeln. Die Gießener Straße ist zu Beginn der Siebzigerjahre zur Entlastung der Homburger Landstraße eingerichtet worden und erhält derzeit einen neuen Fahrbahnbelag und Fahrradschutzstreifen, um sie für die Zukunft fit zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juli 2017OFOF 342/10Homburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlastenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. September 2017Sie sind hierVV 570Homburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlastenAnfrage
- 8. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2391Homburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlastenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen