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Starkregenereignisse im Bereich des Lachegrabens in Preungesheim und am Frankfurter Berg

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2390

Betreff: Starkregenereignisse im Bereich des Lachegrabens in Preungesheim und am Frankfurter Berg Dem Magistrat sind keine Schäden oder Überflutungen bekannt, die aufgrund von Starkregenereignissen im Bereich des Lachegrabens in Praunheim und am Frankfurter Berg hervorgerufen wurden. Prinzipiell kontrolliert die Stadtentwässerung Frankfurt am Main die Gräben und Bäche in unregelmäßigen Abständen. Diese Maßnahme stellt sicher, dass keine Abflusshindernisse vorhanden sind. Damit ein einwandfreier Wasserabfluss gewährleistet werden kann, werden einmal im Jahr Mäh- und Reinigungsarbeiten durchgeführt. Fragen zur Entwässerung bei Starkregenereignissen im Bereich des Ortbeirats 10 wurden im Rahmen der Ortsbeiratsanregung OM 2097/17 "Abwasserregulierung am Frankfurter Berg" in der Ortsbeiratssitzung am 07.11.2017 in der Bürgerfragestunde behandelt. Vertreter des Amts für Straßenbau und Erschließung und der Stadtentwässerung Frankfurt waren dabei anwesend.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. August 2017OFOF 369/10Starkregenereignisse im Bereich des Lachegrabens in Preungesheim und am Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 12. September 2017VV 575Starkregenereignisse im Bereich des Lachegrabens in Preungesheim und am Frankfurter BergAnfrage
  3. 8. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 2390Starkregenereignisse im Bereich des Lachegrabens in Preungesheim und am Frankfurter Berg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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