Fahrradparkhaus am Frankfurter Berg
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2324
Betreff: Fahrradparkhaus am Frankfurter Berg Verschiedene aktuelle Bauprojekte beeinflussen das Aufstellen von Fahrradabstellanlagen an der S-Bahn Haltestelle Frankfurter Berg. Der Bahnhof Frankfurter Berg wird von der Deutschen Bahn im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Main-Weser-Bahn zwischen Frankfurter Westbahnhof und Bad Vilbel (beziehungsweise Friedberg) bis Ende 2022 (beziehungsweise 2025) barrierefrei umgebaut. Bis dahin soll auch die Stadtbahnlinie U5 von Preungesheim bis zum Frankfurter Berg verlängert werden. Der Bau eines Fahrradparkhauses rentiert sich erst bei einer sehr hohen Nachfrage nach überdachten Fahrradabstellplätzen. Bisher wurden am Frankfurter Berg 20 Abstellplätze geschaffen, wobei bei der letzten Begehung (Mai 2018) eine Auslastung von nur 70% festgestellt wurde. Nichtsdestotrotz strebt der Magistrat nach dem Umbau an, bis zu 150 neue Stellplätze für Fahrräder zur Verfügung zu stellen. Hier gibt es noch Abstimmungsbedarf mit der Deutschen Bahn. Der Anregung, ein Fahrradparkhaus einzurichten, kann aufgrund der fehlenden Nachfrage nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2019OFOF 811/10Fahrradparkhaus am Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. September 2019OMOM 5083Fahrradparkhaus am Frankfurter BergDirektanregung
- 16. Dezember 2019Sie sind hierSTST 2324Fahrradparkhaus am Frankfurter BergStellungnahme
- 4. Mai 2020OFOF 967/10Fahrradstellplätze am S-Bahnhof „Frankfurter Berg“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. Mai 2020OMOM 6035Fahrradstellplätze am S-Bahnhof „Frankfurter Berg“Direktanregung
- 11. September 2020Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 1619Fahrradstellplätze am S-Bahnhof "Frankfurter Berg"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab