Öffentlicher Bücherschrank vor der Stauffenbergschule
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2293
Betreff: Öffentlicher Bücherschrank vor der Stauffenbergschule Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, die Anregung nicht in der vorgegebenen Frist beantworten zu können. Die Platzverhältnisse im genannten Bereich lassen das Aufstellen eines Bücherschrankes grundsätzlich zu. Die Verhältnisse an einer der Schranktüren wären jedoch etwas beengt, wenngleich die Nutzbarkeit gewährleistet wäre. Allerdings würde der Bücherschrank die Sichtbarkeit der Klingel und besonders der Briefkästen der Schule einschränken. Auch die Zugänglichkeit des, daneben aufhängten, Aschenbechers wäre eingeschränkt. Gegebenenfalls können Konflikte mit den Nutzenden des Schrankes - räumlich und durch den Zigarettenrauch - auftreten. Zu dieser Frage dauern die Abstimmungen noch an. Zudem ist die Prüfung unterirdisch verlaufender Leitungstrassen noch im Gange. Alternativ bietet die Schule an, dass der Bücherschrank auf dem Schulhof aufgestellt werden könnte. Damit würde aber dem Prinzip, dass die Bücherschränke durchgehend öffentlich zugänglich sind widersprochen. Weiterhin wäre die Erkennbarkeit aus dem öffentlichen Raum wesentlich eingeschränkt. Der Magistrat wird erneut berichten, sobald die Prüfungen abgeschlossen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2019OFOF 376/4Öffentlicher Bücherschrank vor der StauffenbergschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. September 2019OMOM 5066Öffentlicher Bücherschrank vor der StauffenbergschuleDirektanregung
- 16. Dezember 2019Sie sind hierSTST 2293Öffentlicher Bücherschrank vor der StauffenbergschuleStellungnahme
- 6. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 1262Öffentlicher Bücherschrank vor der StauffenbergschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab