Nied: Hindernisse und Gefahren auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer beseitigen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Eigentümer:innen auf den notwendigen Rückschnitt hinzuweisen, um Hindernisse und Gefahren auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer zu beseitigen. Sollte kein Rückschnitt erfolgen, wird der Magistrat Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ergreifen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Wurzelschäden zu sanieren.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat weist die Eigentümer:innen der Grundstücke auf den notwendigen Rückschnitt hin. Erfolgt auf den Hinweis hin kein Rückschnitt, versendet der Magistrat zunächst eine Erinnerung mit Fristsetzung. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, folgt eine zweite Erinnerung mit erneuter Fristsetzung. Sofern seitens der Eigentümer:innen weiterhin kein Rückschnitt erfolgt, veranlasst der Magistrat zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit den Rückschnitt per Ersatzvornahme und stellt diesen den Eigentümer:innen in Rechnung. Das Verfahren wird an besagter Stelle in Gang gesetzt.
Um die Situation hinsichtlich der Wurzelschäden zu verbessern, hat sich der Magistrat bereits ein Bild vor Ort gemacht und ämterübergreifend auf eine Sanierung verständigt. Da ein Versorger allerdings demnächst damit beginnt, in diesem Bereich Leitungen zu verlegen, kann der Magistrat noch nicht unmittelbar tätig werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2023OFOF 797/6Nied: Hindernisse und Gefahren auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer beseitigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juli 2023OMOM 4174Nied: Hindernisse und Gefahren auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer beseitigenDirektanregung
- 30. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2277Nied: Hindernisse und Gefahren auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab