Ortsbeiratsmittel für einen Bücherschrank nahe des nördlichen Eingangs zum Hauptfriedhof
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2262
Betreff: Ortsbeiratsmittel für einen Bücherschrank nahe des nördlichen Eingangs zum Hauptfriedhof Das Grünflächenamt hat sich zu dieser Thematik mit den beiden für den Hauptfriedhof zuständigen Ortsbeiräten im Mai dieses Jahres vor Ort abgestimmt. Der Standort für den Lesepark ist eine naturnah gestaltete Fläche in der Nähe des nördlichen Eingangs an der Ecke von Marbachweg und Gießener Straße. Die Friedhofsabteilung des Grünflächenamtes kann dabei eine "Patenschaft" übernehmen, um nach der Sauberkeit, dem baulichen Zustand (Vandalismus) etc. des Schrankes zu schauen. Die Beschaffung und das Aufstellen eines Bücherschrankes erfolgt stadtweit über das Amt für Straßenbau und Erschließung, wird mit rund 7.000 € veranschlagt und die Finanzierung erfolgt stets aus den jeweiligen OIB-Mitteln. Dieser Betrag wird nun zu einem Drittel vom Ortsbeirat 3 getragen, zwei Drittel übernimmt der Ortsbeirat 10. Das Grünflächenamt hat aus seinen Mitteln an dem zukünftigen Standort schon eine seniorengerechte Sitzbank angebracht. Das Aufstellen von Liegebänken wurde mehrheitlich von beiden Ortsbeiräten abgelehnt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2019OFOF 773/10Ortsbeiratsmittel für einen Bücherschrank nahe des nördlichen Eingangs zum HauptfriedhofOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
- 10. September 2019OIBOIB 345Ortsbeiratsmittel für einen Bücherschrank nahe des nördlichen Eingangs zum HauptfriedhofBudget-Initiative
- 16. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 2262Ortsbeiratsmittel für einen Bücherschrank nahe des nördlichen Eingangs zum HauptfriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab