Planungsmittel für einen Erweiterungsbau an der August-Gräser-Schule in den Haushalt einstellen
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2233
Betreff: Planungsmittel für einen Erweiterungsbau an der August-Gräser-Schule in den Haushalt einstellen Aufgrund der vorliegenden Grobkostenschätzung könnten Planungsmittel frühestens in das Investitionsprogramm 2019 - 2022 aufgenommen werden. Da zunächst derzeit laufende Baumaßnahmen beendet werden müssen, ist eine frühere Bereitstellung von Planungsmitteln nicht sinnvoll. Der Baubeginn eines Erweiterungsbaus kann erst nach Fertigstellung der aktuellen Großmaßnahmen erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2017OFOF 348/6Haushalt 2017 Planungsmittel für einen Erweiterungsbau an der August-Gräser-Schule in den Haushalt einstellenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. März 2017EAEA 67Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Planungsmittel für einen Erweiterungsbau an der August-Gräser-Schule in den Haushalt einstellenEtatanregung
- 20. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 2233Planungsmittel für einen Erweiterungsbau an der August-Gräser-Schule in den Haushalt einstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab