Park-and-ride-Platz am S-Bahnhof "Frankfurter Berg"
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2224
Betreff: Park-and-ride-Platz am S-Bahnhof "Frankfurter Berg" Vorgang: OM 4904/19 OBR 10 Vorläufige Stellungnahme: Die Fläche östlich des Bahnhofgebäudes befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn AG (DB AG). Für diesen Bereich liegen weder ein Bebauungsplan noch sonstige städtebauliche Satzungen vor. Die künftige Nutzung der Fläche liegt vollständig im Ermessen der DB AG. Der Magistrat hat daher bei der DB AG wegen der zukünftigen Nutzung der Fläche nachgefragt und wird berichten, sobald eine Antwort der DB AG vorliegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2019OFOF 785/10Park-and-ride-Platz am S-Bahnhof „Frankfurter Berg“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 13. August 2019OMOM 4904Park-and-ride-Platz am S-Bahnhof „Frankfurter Berg“Direktanregung
- 6. Dezember 2019Sie sind hierSTST 2224Park-and-ride-Platz am S-Bahnhof "Frankfurter Berg"Stellungnahme
- 19. Juni 2020STST 1179Park-and-ride-Platz am S-Bahnhof „Frankfurter Berg“Stellungnahme
- 8. Februar 2021STST 284Park-and-ride-Platz am S-Bahnhof "Frankfurter Berg"Stellungnahme
- 3. September 2021Antwort des Magistrats · nach 110 WochenSTST 1587Park-and-ride-Platz am S-Bahnhof "Frankfurter Berg"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab