Park-and-ride-Platz am S-Bahnhof "Frankfurter Berg"
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Nutzung des Park-and-Ride-Platzes am S-Bahnhof "Frankfurter Berg". Es wird festgestellt, dass die Fläche im Eigentum der Deutschen Bahn AG steht und keine städtebaulichen Satzungen vorliegen. Die zukünftige Nutzung liegt im Ermessen der DB AG.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Zu 1. und 2. Die Fläche östlich des Bahnhofgebäudes befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Für diesen Bereich liegen weder ein Bebauungsplan noch sonstige städtebauliche Satzungen vor. Die künftige Nutzung der Fläche liegt vollständig im Ermessen der DB AG. Grundsätzlich ist ein Park-and-Ride-Parkplatz nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens der Streckenausbaumaßnahme. Dafür ist nach Abschluss des Großbauvorhabens ein gesondertes Verfahren nötig. Die DB hat dem Magistrat mitgeteilt, dass nach derzeitigem Projektstand noch keine Aussagen zu den betroffenen DB-Flächen am Frankfurter Berg gegeben werden. Die Flächen werden nach Abschluss der Arbeiten von der DB selbst genutzt oder vergeben.
Zu 3. Für das Grundstück des Bahnhofs besteht weiterhin eine Widmung als Bahnanlage, für die keine Stellplätze im Sinne der Anregung ausgewiesen werden müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2019OFOF 785/10Park-and-ride-Platz am S-Bahnhof „Frankfurter Berg“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 13. August 2019OMOM 4904Park-and-ride-Platz am S-Bahnhof „Frankfurter Berg“Direktanregung
- 6. Dezember 2019STST 2224Park-and-ride-Platz am S-Bahnhof "Frankfurter Berg"Stellungnahme
- 19. Juni 2020STST 1179Park-and-ride-Platz am S-Bahnhof „Frankfurter Berg“Stellungnahme
- 8. Februar 2021STST 284Park-and-ride-Platz am S-Bahnhof "Frankfurter Berg"Stellungnahme
- 3. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 110 WochenSTST 1587Park-and-ride-Platz am S-Bahnhof "Frankfurter Berg"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab