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Park-and-ride-Platz am S-Bahnhof "Frankfurter Berg"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. und
  2. Die Fläche östlich des Bahnhofgebäudes befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Für diesen Bereich liegen weder ein Bebauungsplan noch sonstige städtebauliche Satzungen vor. Die künftige Nutzung der Fläche liegt vollständig im Ermessen der DB AG. Grundsätzlich ist ein Park-and-Ride-Parkplatz nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens der Streckenausbaumaßnahme. Dafür ist nach Abschluss des Großbauvorhabens ein gesondertes Verfahren nötig. Die DB hat dem Magistrat mitgeteilt, dass nach derzeitigem Projektstand noch keine Aussagen zu den betroffenen DB-Flächen am Frankfurter Berg gegeben werden. Die Flächen werden nach Abschluss der Arbeiten von der DB selbst genutzt oder vergeben. Zu
  3. Für das Grundstück des Bahnhofs besteht weiterhin eine Widmung als Bahnanlage, für die keine Stellplätze im Sinne der Anregung ausgewiesen werden müssen.