Anbringung eines Zebrastreifens auf der Otto-Fleck-Schneise
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2214
Betreff: Anbringung eines Zebrastreifens auf der Otto-Fleck-Schneise Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) dürfen Fußgängerüberwege nur innerhalb geschlossener Ortschaften angelegt werden. Dies trifft bei der angesprochenen Örtlichkeit an der Mörfelder Landstraße/ Otto-Fleck-Schneise nicht zu. Daher kann der Magistrat dort keinen Fußgängerweg anlegen. Um dennoch einen gefahrlosen Zugang für die zu Fußgehenden zu der auf der Mörfelder Landstraße befindlichen Bushaltestelle über die Otto-Fleck-Schneise zu gewährleisten, wird der Magistrat die Verkehrszeichen 133-10 Straßenverkehrs-Ordnung - "Fußgänger" - anbringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Juni 2017OFOF 522/5Anbringung eines Zebrastreifens auf der Otto-Fleck-SchneiseOrtsbeiratsantrag · FDP
- 18. August 2017OMOM 1955Anbringung eines Zebrastreifens auf der Otto-Fleck-SchneiseDirektanregung
- 10. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2214Anbringung eines Zebrastreifens auf der Otto-Fleck-SchneiseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab