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Fehlende Beschilderung zum Freihalten der Rettungswege vor dem Festplatz in Eckenheim sowie von und zum Sportplatz des SV Viktoria Preußen 07

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2199

Betreff: Fehlende Beschilderung zum Freihalten der Rettungswege vor dem Festplatz in Eckenheim sowie von und zum Sportplatz des SV Viktoria Preußen 07 Der Anregung wurde mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung vom 19.09.2019 zur Einrichtung einer Haltverbotszone in der Zeit vom 28.09.2019 bis 29.09.2019 entsprochen. Dem Wunsch, darüber hinaus eine ortsfeste Beschilderung anzubringen, kann nicht entsprochen werden. Das Halten und Parken ist gemäß § 12 Straßenverkehrs-Ordnung an engen und unübersichtlichen Stellen nicht erlaubt. Eine zusätzliche Beschilderung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Der Magistrat empfiehlt dem Sportverein, bei Veranstaltungen den Bereich zwischen Straße und Randstreifen mit Leitkegeln (Hütchen) abzusichern, um das Parken im betroffenen Bereich zu unterbinden und somit Rettungsfahrzeugen die Zufahrt zu ermöglichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juli 2019OFOF 782/10Fehlende Beschilderung zum Freihalten der Rettungswege vor dem Festplatz in Eckenheim sowie von und zum Sportplatz des SV Viktoria Preußen 07Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. August 2019OMOM 4890Fehlende Beschilderung zum Freihalten der Rettungswege vor dem Festplatz in Eckenheim sowie von und zum Sportplatz des SV Viktoria Preußen 07Direktanregung
  3. 2. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 2199Fehlende Beschilderung zum Freihalten der Rettungswege vor dem Festplatz in Eckenheim sowie von und zum Sportplatz des SV Viktoria Preußen 07
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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