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Fahrradbügel Oskar-von-Miller-Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Anbringung eines Fahrradbügels an der Oskar-von-Miller-Straße geprüft. Ein Fahrradbügel wird zwischen einem Baum und einem Stahlabweiser installiert, während an einer anderen Stelle aufgrund von Einfahrten und Sichtbehinderungen kein Fahrradbügel angebracht werden kann.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die Situation wie gewünscht geprüft und kann demnach Folgendes mitteilen: Zu

  1. Der Magistrat entspricht der Anregung und wird zwischen dem Baum und dem Stahlabweiser auf Höhe der Hausnummer 40 einen Fahrradbügel anbringen. Die Ausführung folgt voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres. Zu
  2. An dieser Stelle kann der Magistrat leider keinen Fahrradbügel anbringen. Es handelt sich um eine beziehungsweise zwei Einfahrten, die von Pkw genutzt werden. Fahrradbügel würden die Sicht der Fahrzeughaltenden beeinträchtigen und den Kurvenradius verknappen. Zudem gibt es dort bereits eine Beschilderung, die das Parken untersagt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Juni 2021OFOF 53/4Fahrradbügel Oskar-von-Miller-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Juli 2021OMOM 528Fahrradbügel Oskar-von-Miller-StraßeDirektanregung
  3. 29. November 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 2137Fahrradbügel Oskar-von-Miller-Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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