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Dunkle Wände auf dem Brückenübergang der S-Bahn-Station "Berkersheim" erzeugen Ängste

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat auf eine Anfrage bezüglich der dunklen Wände am Brückenübergang der S-Bahn-Station Berkersheim reagiert. Die Wände sind als hellgrau eingestuft und es wird darauf hingewiesen, dass ein Austausch der Wände mit umfangreichen Umbauarbeiten verbunden wäre, was die Zugänglichkeit zu den Bahnsteigen beeinträchtigen würde.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die Anfrage an die für die Behelfsbrücke zuständige DB Netz AG weitergeleitet. Diese hat darauf wie folgt geantwortet:

"Die Wände am Bahnübergang in Berkersheim sind bahnzugelassene Elemente und bereits mehrfach auf anderen Fußgängerüberführungen positiv eingesetzt. Die Wände sind in einem hellen Grauton umgesetzt - unserer Ansicht nach sind die Wände nicht als dunkel einzustufen.

Es handelt sich bei dem Steg um ein Provisorium. Die Stege sind gemietet und nicht Eigentum der DB Netz AG. Ein Austausch würde eine erneute Planung und statische Berechnung erfordern. Dadurch wäre mit mehrwöchigen Umbauarbeiten und einer Sperrung des Stegs zu rechnen. Dies würde eine Sperrung der Zugänglichkeit zu den Bahnsteigen bedeuten, was völlig ausgeschlossen ist."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Mai 2022OFOF 329/10Dunkle Wände auf dem Brückenübergang der S-Bahn-Station „Berkersheim“ erzeugen ÄngsteOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 31. Mai 2022OMOM 2232Dunkle Wände auf dem Brückenübergang der S-Bahn-Station „Berkersheim“ erzeugen ÄngsteDirektanregung
  3. 16. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 2134Dunkle Wände auf dem Brückenübergang der S-Bahn-Station „Berkersheim“ erzeugen Ängste
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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