Versetzung der Parkverbotszone ab der Kelsterbacher Straße 77 in Niederrad
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2017, ST 2134
Betreff: Versetzung der Parkverbotszone ab der Kelsterbacher Straße 77 in Niederrad Eine Legalisierung des Parkens vor der Hausnummer 77 würde dazu führen, dass die Ein- und Ausfahrt auf das gegenüberliegende Grundstück unzumutbar erschwert würde. Von der Änderung der bisherigen Haltverbotszone wird daher abgesehen. Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2017OFOF 532/5Versetzung der Parkverbotszone ab der Kelsterbacher Straße 77 in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2017OMOM 1962Versetzung der Parkverbotszone ab der Kelsterbacher Straße 77 in NiederradDirektanregung
- 6. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2134Versetzung der Parkverbotszone ab der Kelsterbacher Straße 77 in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab