Versetzung der Parkverbotszone ab der Kelsterbacher Straße 77 in Niederrad
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1962 entstanden aus Vorlage: OF 532/5 vom 04.08.2017
Betreff: Versetzung der Parkverbotszone ab der Kelsterbacher Straße 77 in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Parkverbotszone ab der Kelsterbacher Straße 77 so versetzt werden kann, dass diese erst nach der Hausnummer 79 beginnt, sodass weitere legale Parkplätze für Anwohnerinnen und Anwohner entstehen.
Begründung: Aktuell beginnt die Parkverbotszone ab der Hausnummer 77 in der Kelsterbacher Straße. Die Parkplatznot in der Umgebung ist so groß, dass dennoch regelmäßig Pkws in der Verbotszone abgestellt werden. Ein Versetzen der Parkverbotszone hinter die Hausnummer 79 würde legale Parkplätze schaffen und es dennoch ermöglichen, dass größere Lkws, beispielsweise die Müllabfuhr, an der Abzweigung der Kelsterbacher Straße herausfahren können. Quelle: Openstreetmap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2017OFOF 532/5Versetzung der Parkverbotszone ab der Kelsterbacher Straße 77 in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2017Sie sind hierOMOM 1962Versetzung der Parkverbotszone ab der Kelsterbacher Straße 77 in NiederradDirektanregung
- 6. November 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2134Versetzung der Parkverbotszone ab der Kelsterbacher Straße 77 in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats