Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Dieselfahrverbote vermeiden

Vorlagentyp: STMagistrat
65 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Dillenburger Straße — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.10.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Dillenburger Straße per E-Mail

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2115

Betreff: Dieselfahrverbote vermeiden Zu 1.: Der Anregung des Ortsbeirates wird bei jeder Planung von Lichtsignalanlagen (LSA) entsprochen. LSA werden in Deutschland einheitlich nach den geltenden "Richtlinien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA) geplant. Die RiLSA beschreibt in ihren Zielsetzungen zur Koordinierung von LSA (die sogenannte "Grüne Welle") die Potentiale und die Probleme bei der Koordinierung von LSA: "Bei der Planung der Koordinierung müssen die Belange der Kraftfahrzeuge, der ÖPNV Fahrzeuge, der Fußgänger und Radfahrer, unter Umständen auch die von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei und der Rettungsdienste beachtet werden. Die angemessene Berücksichtigung der verschiedenen Verkehrsteilnehmergruppen bedeutet, dass zeitlich und örtlich differenzierte Kompromisslösungen gefunden werden müssen, damit keine Gruppe unzumutbar benachteiligt wird. [...]" (RiLSA 2015, 4.4 Koordinierung, Seite 43). Aus Erfahrung hat sich in Frankfurt am Main bewährt, nur noch abschnittsweise die sogenannte "Grüne Welle" zu betrachten. Gründe hierfür sind, dass sich bei einem längeren Verlauf der "Grünen Welle" die Fahrzeugpulks anfangen aufzulösen. Weiterhin wird die Wahrscheinlichkeit einer Störung (z. B. langsam fahrendes Fahrzeug, widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug usw.) mit Länge der "Grünen Welle" zunehmen. Der Nachteil wäre dann, dass die übrigen Verkehrsteilnehmergruppen zurückgehalten werden, ohne dass die "Grüne Welle" durch den Kraftverkehr genutzt werden kann. Die gewonnene Flexibilität kann zu Gunsten anderer Verkehrsteilnehmergruppen, wie zum Beispiel auch den zu Fuß Gehenden, eingesetzt werden.

Zu 2.: Am 18.07.2000 wurde die erste Lichtsignalanlage (LSA) mit dem Verkehrszeichen (VZ) 720 - Grünpfeil ausgerüstet. Im Anschluss wurden elf weitere LSA im Stadtgebiet mit dem Grünpfeil ausgerüstet. In Folge von einer Zunahme von Verkehrsunfällen, die auf die Grünpfeilregelung zurückzuführen waren, mussten sieben Grünpfeile wieder abgebaut werden. Drei Grünpfeile waren nach dem Umbau der LSA nicht mehr notwendig. Somit gibt es im Stadtgebiet nur noch zwei LSA mit Grünpfeilregelung. Diese sind die LSA RLD1 - Rosa-Luxemburg-Straße / Dillenburger Straße und EWS - In der Schildwacht / Ernst-Wiss-Straße. Für die Einrichtung des Verkehrszeichens (VZ) 720 (Grünpfeil) sind nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sehr hohe Anforderungen zu erfüllen: "Der Einsatz des Schildes mit dem grünen Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Es darf nicht verwendet werden, wenn a) dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird [Anm. z. B. Signale mit Linksabbiegepfeilen], b) für den entgegenkommenden Linksabbieger der grüne Pfeil gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz [Anm. Diagonalgrün im Knotenpunkt] verwendet wird, c) Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung vorschreiben, d) beim Rechtsabbiegen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden müssen, e) der freigegebene Fahrradverkehr auf dem kreuzenden Radweg für beide Richtungen zugelassen ist oder der Fahrradverkehr trotz Verbotes in der Gegenrichtung in erheblichem Umfang stattfindet und durch geeignete Maßnahmen nicht ausreichend eingeschränkt werden kann, f) für das Rechtsabbiegen mehrere markierte Fahrstreifen zu Verfügung stehen oder g) die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient. (VwV StVO zu § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil, XI. Grünpfeil)" Weiterhin wird in diesem Zusammenhang noch auf den besonderen Schutz der mobilitätseingeschränkten Verkehrsteilnehmer (Gehbehinderte, Sehbehinderte und Blinde) hingewiesen. Aufgrund der vorgenannten Einschränkungen konnte daher der Grünpfeil lediglich an zwei LSA im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main umgesetzt werden. Aus der Erfahrung heraus und der konsequenten Anwendung der strengen Vorgaben in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sehen wir keine weitere LSA im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main, die für die Einrichtung der Grünpfeilregelung geeignet wäre.

Zu 3.: Der Anregung des Ortsbeirates wird bereits entsprochen. Erlasskonform (Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 23.11.2015 - Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), hier: § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil, Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), Ausgabe 2015) wird an den Einfahrtspunkten zum städtischen Straßennetz mittels der zur Verfügung stehenden Freigabezeit des Grünbands der sogenannten "Grünen Welle" der Zufluss in der Art geregelt, dass die Leistungsfähigkeit des abgeschirmten Straßennetzes ausgeschöpft wird.

Zu 4.: Der Anregung des Ortsbeirates wird entsprochen. Für die Qualifizierung des Radverkehrsnetzes verfolgt der Magistrat z.B. ein Lückenschlussprogramm sowie eine flächenhafte Radwegweisung für die gesamtstädtisch und regional bedeutsamen Radrouten. Weiterhin werden Synergieeffekte mit anderen Projekten zur Verbesserung der Radverkehrsanlagen genutzt.

Zu 5.: ln Frankfurt am Main werden sämtliche geplanten Baustellen, Sondernutzungen, Veranstaltungen und Wartungsarbeiten im öffentlichen Raum in einem digitalen ämterübergreifenden Baustellenmanagementprogramm erfasst. Notstände und Schadensbeseitigungen, sogenannte nicht planbare Ereignisse, werden in diesem System nachgepflegt. Diese Informationen stehen digital der verkehrlichen Baustellenkoordinierung zur Verfügung. Bei der Koordinierung von Baustellen sind der verkehrlichen Baustellenkoordinierung jedoch Grenzen gesetzt. Baustellen nehmen Einfluss auf den Verkehr. Ziel der verkehrlichen Baustellenkoordinierung ist es, die verkehrlichen Auswirkungen, insbesondere die Staubildung zu reduzieren, frühzeitig darüber zu informieren und Alternativen für den Durchgangsverkehr aufzuzeigen. Jeder Vorgang hat einen räumlichen und zeitlichen Bezug. Über dieses Baustellenmanagementprogramm können räumliche oder zeitliche Konflikte identifiziert werden. Es erfolgt im Vorfeld eine Bewertung der Auswirkungen auf den Verkehr, dadurch werden Zeitfenster für die Durchführung von Baumaßnahmen so gewählt, dass Beeinträchtigungen des Verkehrs (Staubildung) reduziert werden. Für die Arbeiten wird ein passendes Zeitfenster gefunden. Dadurch kann eine Koordinierung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum erreicht werden. Bereits heute durchlaufen etwa 6.000 Vorgänge im Jahr diesen Ablauf. Ein regelmäßiger Austausch mit mehr als zwölf Institutionen findet bereits heute bilateral über Jour-Fixe sowie über das Baustellenmanagementprogramm statt. Die verkehrliche Baustellenkoordinierung bringt verschiedene Projekte und ihre jeweiligen Projektbeteiligten an einen Tisch. Sie ersetzt die jeweils projektbezogenen Projektleitungen der einzelnen Bauvorhaben nicht. Hier liegt die Schnittstelle zu den einzelnen Projekten. Aktuelle Verkehrsinformationen des Straßenverkehrsamtes zur Verkehrslage, Baustellen, etc., findet man auf www.mainziel.de sowie auf der städtischen Homepage unter der Rubrik Verkehr.

Zu 6.: Erfahrungen zu Quartiersgaragen zeigen, dass diese bei sehr hohem Aufwand nur einen kleinen Beitrag zur Emissionsvermeidung leisten und als umfassender Lösungsansatz nicht geeignet sind. Gleichwohl ist der Magistrat bestrebt, auch in Zukunft weitere geeignete Quartiersgaragenprojekte voranzutreiben.

Zu 7.: Die Positionierung der maßgeblichen Messstellen liegt in der Verantwortung des Landes. Messstellen sind nach der 39. BImSchV so zu wählen, dass einerseits die allgemeine, städtische Luftqualität andererseits aber auch die Belastungen an Verkehrsschwerpunkten erfasst werden. Weitere Vorgaben regeln Größen wie Abstand zu Fahrbahn, Messhöhen usw. welche entsprechend Anwendung finden. Im Übrigen basiert die Luftreinhalteplanung des Landes nicht allein auf den Messwerten einzelner Messstellen. Das Hessische Umweltministerium hat für zahlreiche Straßenabschnitte im Stadtgebiet Grenzwertüberschreitungen durch modellgestützte Berechnungen ermittelt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Mai 2018OFOF 564/2Dieselfahrverbote vermeidenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 13. August 2018OMOM 3503Dieselfahrverbote vermeidenDirektanregung
  3. 16. November 2018Sie sind hier
    STST 2115Dieselfahrverbote vermeiden
    Stellungnahme
  4. 1. Februar 2019OFOF 752/2Grüne Welle niederschwellig fördernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 18. Februar 2019VV 1162„Grüne Welle“ niederschwellig fördernAnfrage
  6. 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 1615"Grüne Welle" niederschwellig fördernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen