Dieselfahrverbote vermeiden
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge generell zulässig sind. Ein solches Verbot in Frankfurt würde auch den Ortsbezirk 2 mit seinem hohen Verkehrsaufkommen treffen. Treffen würde diese Einschränkung insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen, Handwerksbetriebe und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten, in welchem groben prozentuellen Maße das Potential der Emissionsvermeidung im Ortsbezirk 2 durch folgende Maßnahmen bereits ausgeschöpft ist: 1. flächendeckende Einführung der Grünen Welle (Vermeidung von Emissionen durch Bremsungen) 2. flächendeckende Einführung des Grünpfeils für Rechtsabbieger (Vermeidung von Emissionen durch Wartezeit) 3. flächendeckende Einführung von Zuflussregelungsanlagen (Vermeidung von Emissionen durch Stau) 4. Ausbau von Radwegen (Vermeidung von Emissionen durch motorisierten Individualverkehr auf kurzen Strecken) 5. besseres Baustellenmanagement (Vermeidung von Emissionen durch Staubildung) 6. Bauzulassung von Quartiersparkhäusern (Vermeidung von Emissionen durch lange Parkplatzsuche) 7. Bei den Messstellen im Stadtgebiet die für niedrige Messwerte günstigsten Aufstellmöglichkeiten gem. der 39. BImSchV wählen(Vermeidung unrealistisch hoher Messwerte wegen Aufstellung der Sensoren in Auspuffnähe) Begründung: Bei Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffdioxid sind kostengünstige und sozial ausgewogene Alternativen gegenüber Verboten vorzuziehen. Denn Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge treffen einkommensschwache und mobilitätseingeschränkte Personen, sowie Handwerksbetriebe.
Inhalt
Antrag vom 24.05.2018, OF 564/2
Betreff: Dieselfahrverbote vermeiden
Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge generell zulässig sind. Ein solches Verbot in Frankfurt würde auch den Ortsbezirk 2 mit seinem hohen Verkehrsaufkommen treffen. Treffen würde diese Einschränkung insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen, Handwerksbetriebe und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten, in welchem groben prozentuellen Maße das Potential der Emissionsvermeidung im Ortsbezirk 2 durch folgende Maßnahmen bereits ausgeschöpft ist: 1. flächendeckende Einführung der Grünen Welle (Vermeidung von Emissionen durch Bremsungen) 2. flächendeckende Einführung des Grünpfeils für Rechtsabbieger (Vermeidung von Emissionen durch Wartezeit) 3. flächendeckende Einführung von Zuflussregelungsanlagen (Vermeidung von Emissionen durch Stau) 4. Ausbau von Radwegen (Vermeidung von Emissionen durch motorisierten Individualverkehr auf kurzen Strecken) 5. besseres Baustellenmanagement (Vermeidung von Emissionen durch Staubildung) 6. Bauzulassung von Quartiersparkhäusern (Vermeidung von Emissionen durch lange Parkplatzsuche) 7. Bei den Messstellen im Stadtgebiet die für niedrige Messwerte günstigsten Aufstellmöglichkeiten gem. der 39. BImSchV wählen(Vermeidung unrealistisch hoher Messwerte wegen Aufstellung der Sensoren in Auspuffnähe)
Begründung: Bei Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffdioxid sind kostengünstige und sozial ausgewogene Alternativen gegenüber Verboten vorzuziehen. Denn Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge treffen einkommensschwache und mobilitätseingeschränkte Personen, sowie Handwerksbetriebe.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2018Sie sind hierOFOF 564/2Dieselfahrverbote vermeidenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. August 2018OMOM 3503Dieselfahrverbote vermeidenDirektanregung
- 16. November 2018STST 2115Dieselfahrverbote vermeidenStellungnahme
- 1. Februar 2019OFOF 752/2Grüne Welle niederschwellig fördernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2019VV 1162„Grüne Welle“ niederschwellig fördernAnfrage
- 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 1615"Grüne Welle" niederschwellig fördernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 LINKE.