Dieselfahrverbote vermeiden
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3503 entstanden aus Vorlage: OF 564/2 vom 24.05.2018
Betreff: Dieselfahrverbote vermeiden Im Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge generell zulässig sind. Ein solches Verbot in Frankfurt würde auch den Ortsbezirk 2 mit seinem hohen Verkehrsaufkommen treffen. Treffen würde diese Einschränkung insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen, Handwerksbetriebe und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welchem groben prozentuellen Maß das Potenzial der Emissionsvermeidung im Ortsbezirk 2 durch folgende Maßnahmen bereits ausgeschöpft ist:
- Flächendeckende Einführung der Grünen Welle (Vermeidung von Emissionen durch Bremsungen).
- Flächendeckende Einführung des Grünpfeils für Rechtsabbieger (Vermeidung von Emissionen durch Wartezeit).
- Flächendeckende Einführung von Zuflussregelungsanlagen (Vermeidung von Emissionen durch Stau).
- Ausbau von Radwegen (Vermeidung von Emissionen durch motorisierten Individualverkehr auf kurzen Strecken).
- Besseres Baustellenmanagement (Vermeidung von Emissionen durch Staubildung).
- Bauzulassung von Quartiersparkhäusern (Vermeidung von Emissionen durch lange Parkplatzsuche).
- Bei den Messstellen im Stadtgebiet, die für niedrige Messwerte günstigsten Aufstellmöglichkeiten gemäß der
- BImSchV wählen (Vermeidung unrealistisch hoher Messwerte wegen Aufstellung der Sensoren in Auspuffnähe). Begründung: Bei Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffdioxid sind kostengünstige und sozial ausgewogene Alternativen gegenüber Verboten vorzuziehen, denn Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge treffen einkommensschwache und mobilitätseingeschränkte Personen, sowie Handwerksbetriebe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2018OFOF 564/2Dieselfahrverbote vermeidenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. August 2018Sie sind hierOMOM 3503Dieselfahrverbote vermeidenDirektanregung
- 16. November 2018STST 2115Dieselfahrverbote vermeidenStellungnahme
- 1. Februar 2019OFOF 752/2Grüne Welle niederschwellig fördernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2019VV 1162„Grüne Welle“ niederschwellig fördernAnfrage
- 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 1615"Grüne Welle" niederschwellig fördernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats