Schutz spielender Kinder, Verbesserung der Wasserqualität des Erlenbachs
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2010, ST 210
Betreff: Schutz spielender Kinder, Verbesserung der Wasserqualität des Erlenbachs Zur Frage 1 und 2: In dem Erlenbach wurden in den Jahren 2005 bis 2009 mehrfach Darmkeime, wie Salmonellen und Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) (O157), nachgewiesen. Nachfolgende Tabelle zeigt die Nachweishäufigkeit dieser Keime an den 3 Erlenbach-Entnahmestellen. Salmonellen [%] EHEC [%] Vor der Kläranlage Obererlenbach 15 8 Nach der Kläranlage Obererlenbach 70 8 Nieder-Erlenbach 55 5 Bewertet man darüber hinaus die Konzentrationen an Fäkalstreptokokken und E.coli (Escherichia coli) im Erlenbachwasser, zeigt sich, dass das Gewässer nicht zum Baden geeignet ist. Eine Infektionsgefahr kann, insbesondere durch punktuell höhere Belastungen, z.B. nach starkem Regen, nicht ausgeschlossen werden. In der Gesamtbewertung stellt der Kontakt mit Erlenbachwasser keine allgemeine gesundheitliche Gefährdung dar. Gleichwohl sollten die Kinder in dem Erlenbach nicht baden, das Wasser nicht trinken und sie sollten zum Händewaschen nach dem "Matschen“ angeleitet werden. Hierüber informiert der Magistrat auch im Internet unter Amt für Gesundheit – Publikationen bzw. Umweltmedizin. Des Weiteren ist ein Flyer in Vorbereitung, der die Bürger rund um diese Fragen aufklärt und entsprechende Empfehlungen gibt. Dieser Flyer wird auch im Internet unter den oben genannten Stichpunkten eingestellt. Zur Frage 3: Die Umsetzung sowie die Finanzierung der zitierten Maßnahmen im Bereich des unteren Erlenbaches sind bisher noch nicht abschließend geklärt. Alle im Zuge der EU WRRL vorgeschlagenen Maßnahmen zielen zwar unter anderem auf eine Reduzierung möglicher Stoffbelastungen ab, jedoch nicht auf eine Reduzierung der durch Punktquellen und diffuse Quellen eingetragenen Keimbelastungen. Zur Frage 4: Auch wenn die Kläranlagen hohe Reinigungsstandards gewährleisten und die gesetzlich vorgegebenen Einleiter-Werte einhalten, ist nicht zu verhindern, dass mit dem geklärten Wasser Fäkalkeime in die Fließgewässer gelangen. Selbst eine aufwendige Desinfektion der Kläranlagenabläufe würde nicht verhindern, dass hygienisch bedenkliche Bestandteile aus Mischwasserentlastungen der Kanalnetze und von landwirtschaftlichen Flächen in das Fließgewässer eingeschwemmt werden. Insofern werden derzeit keine Erfolg versprechenden Möglichkeiten zur Verbesserung der hygienischen Gewässerqualität gesehen. Zur Frage 5: Da zum jetzigen Zeitpunkt noch offen ist, ob bzw. welche der vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden und inwieweit sich auch durchzuführende Maßnahmen im Oberlauf auf die Gewässerqualität im Unterlauf auswirken, kann keine Prognose abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2009OFOF 151/13Schutz spielender Kinder, Verbesserung der Wasserqualität des Erlenbachs.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Oktober 2009VV 1115Schutz spielender Kinder, Verbesserung der Wasserqualität des ErlenbachsAnfrage
- 21. Januar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 210Schutz spielender Kinder, Verbesserung der Wasserqualität des ErlenbachsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab