Schutz spielender Kinder, Verbesserung der Wasserqualität des Erlenbachs.
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat wolle beschließen Das Amt für Gesundheit hat im Februar 2009 den Bericht über die hygienische Qualität der Oberflächengewässer in Frankfurt am Main vorgelegt. Darin wird auch der Zustand des Erlenbachs wie folgt beschrieben: „…Nach Durchfließen von Ober-Erlenbach wird ihm kurz vor Eintritt in die Frankfurter Gemarkung der Ablauf der Kläranlage Ober-Erlenbach zugeführt. …Aufgrund des Kläranlageneinflusses wird der Erlenbach an drei Entnahmestellen beprobt: - Vor der Kläranlage Ober-Erlenbach - Direkt nach dem Kläranlagenablauf - Ca. 1000 m unterhalb des Kläranlagenablaufes in der Ortslage Nieder-Erlenbach am Sportplatz Ergebnisse Vor der Kläranlage ist die hygienische Güte zwischen „kritisch belastet und stark verschmutzt“ einzustufen, direkt und 1000 m nach der Kläranlage liegt sie im Bereich zwischen „stark verschmutzt“ und „sehr stark verschmutzt“. Über den Zeitraum der letzten 20 Jahre ist vor der Kläranlage eine Tendenz zur Verbesserung der hygienischen Güte, nach der Kläranlage eher eine leichte Verschlechterung festzustellen. Die biologische Güte nach der allgemeinen Keimbelastung ist vor der Kläranlage als „kritisch belastet“ einzustufen, die nach der Kläranlage entnommenen Proben sind als „sehr stark verschmutzt“ einzuordnen, hier ist über die letzten 20 Jahre eine Abnahme der biologischen Güte um ein bis zwei Gütestufen zu verzeichnen.“ Nach der dritten Entnahmestelle fließt der Erlenbach durch das sehr ansprechend gestaltete Naherholungsgebiet, sein Ufer wird insbesondere im Sommer gern von Kindern zum Spielen genutzt. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat:
- Sind am und im Erlenbach spielende Kinder durch die starke Verschmutzung gefährdet?
- Was gedenkt der Magistrat zu tun, um ggf. die Kinder zu schützen?
- Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert die Erreichung eines guten Zustandes der Gewässer. Das hierzu erstellte Maßnahmenprogramm Hessen v. 22.12.2008, Anhang 3-1 sieht für den unteren Erlenbach vor:
- a)Ertüchtigung von kommunalen Kläranlagen
- b)Qualifizierte Entwässerung im Misch- und Trennverfahren
- c)Ertüchtigung der Misch- und Niederschlagswasserbehandlung
- d)Sonstige Maßnahmen Punktquellen
- e)PSM-Maßnahmen. Wie wirkt die Stadt Frankfurt an der Erreichung des guten Zustands des Erlenbachs mit?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf eine Verringerung der Verschmutzung des Erlenbachs durch den Ablauf der Kläranlage Ober-Erlenbach hinzuwirken?
- Zu welchem Zeitpunkt ist voraussichtlich eine Verbesserung der Wasserqualität des Erlenbachs zu erwarten?
Inhalt
Antrag vom 08.10.2009, OF 151/13
Betreff:
Schutz spielender Kinder, Verbesserung der Wasserqualität des Erlenbachs.
Der Ortsbeirat wolle beschließen
Das Amt für Gesundheit hat im Februar 2009 den Bericht über die hygienische Qualität der Oberflächengewässer in Frankfurt am Main vorgelegt. Darin wird auch der Zustand des Erlenbachs wie folgt beschrieben:
"…Nach Durchfließen von Ober-Erlenbach wird ihm kurz vor Eintritt in die Frankfurter Gemarkung der Ablauf der Kläranlage Ober-Erlenbach zugeführt. …Aufgrund des Kläranlageneinflusses wird der Erlenbach an drei Entnahmestellen beprobt:
- Vor der Kläranlage Ober-Erlenbach
- Direkt nach dem Kläranlagenablauf
- Ca. 1000 m unterhalb des Kläranlagenablaufes in der Ortslage Nieder-Erlenbach am Sportplatz
Ergebnisse
Vor der Kläranlage ist die hygienische Güte zwischen "kritisch belastet und stark verschmutzt“ einzustufen, direkt und 1000 m nach der Kläranlage liegt sie im Bereich zwischen "stark verschmutzt“ und "sehr stark verschmutzt“. Über den Zeitraum der letzten 20 Jahre ist vor der Kläranlage eine Tendenz zur Verbesserung der hygienischen Güte, nach der Kläranlage eher eine leichte Verschlechterung festzustellen.
Die biologische Güte nach der allgemeinen Keimbelastung ist vor der Kläranlage als "kritisch belastet“ einzustufen, die nach der Kläranlage entnommenen Proben sind als "sehr stark verschmutzt“ einzuordnen, hier ist über die letzten 20 Jahre eine Abnahme der biologischen Güte um ein bis zwei Gütestufen zu verzeichnen.“
Nach der dritten Entnahmestelle fließt der Erlenbach durch das sehr ansprechend gestaltete Naherholungsgebiet, sein Ufer wird insbesondere im Sommer gern von Kindern zum Spielen genutzt.
Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat:
- Sind am und im Erlenbach spielende Kinder durch die starke Verschmutzung gefährdet?
- Was gedenkt der Magistrat zu tun, um ggf. die Kinder zu schützen?
- Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert die Erreichung eines guten Zustandes der Gewässer. Das hierzu erstellte Maßnahmenprogramm Hessen v. 22.12.2008, Anhang 3-1 sieht für den unteren Erlenbach vor:
a) Ertüchtigung von kommunalen Kläranlagen
b) Qualifizierte Entwässerung im Misch- und Trennverfahren
c) Ertüchtigung der Misch- und Niederschlagswasserbehandlung
d) Sonstige Maßnahmen Punktquellen
e) PSM-Maßnahmen.
Wie wirkt die Stadt Frankfurt an der Erreichung des guten Zustands des Erlenbachs mit?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf eine Verringerung der Verschmutzung des Erlenbachs durch den Ablauf der Kläranlage Ober-Erlenbach hinzuwirken?
- Zu welchem Zeitpunkt ist voraussichtlich eine Verbesserung der Wasserqualität des Erlenbachs zu erwarten?
Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2009Sie sind hierOFOF 151/13Schutz spielender Kinder, Verbesserung der Wasserqualität des Erlenbachs.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Oktober 2009VV 1115Schutz spielender Kinder, Verbesserung der Wasserqualität des ErlenbachsAnfrage
- 21. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 210Schutz spielender Kinder, Verbesserung der Wasserqualität des ErlenbachsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme