Speziallack gegen Wildpinkler
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2077
Betreff: Speziallack gegen Wildpinkler Bisher konnte die Stadt Frankfurt am Main noch keine eigenen Erfahrungen in Bezug auf den Einsatz des Lackes sammeln. Da der Lack die Oberfläche des Materials, auf welches er aufgebracht wird versiegelt und ggf. auch Farbveränderungen hervorrufen kann, bedarf es insbesondere bei dem Einsatz an denkmalgeschützten Gebäuden mit offenporigem Baumaterial vorab der Prüfung, ob der Lack zum Einsatz kommen kann. Gerne informieren wir sowohl die Bahn als auch interessierte Hausbesitzer/innen über die Möglichkeit ein entsprechendes Mittel einzusetzen, im Fall der Hauseigentümer/innen werden wir hierzu in Kontakt mit dem Gewerbeverein und dem Präventionsrat Bahnhofsviertel treten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juli 2018OFOF 665/1Speziallack gegen WildpinklerOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. August 2018OMOM 3536Speziallack gegen WildpinklerDirektanregung
- 12. November 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2077Speziallack gegen WildpinklerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab