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Einrichtung einer Halteverbotszone vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2017, ST 2074

Betreff: Einrichtung einer Halteverbotszone vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21 Auf der gegenüberliegenden Seite der vom Ortsbeirat genannten Tiefgaragenausfahrt gilt aufgrund der geringen Fahrbahnbreite im Prozessionsweg ohnehin ein Parkverbot. Eine Markierung oder Beschilderung im Sinne des Ortsbeirats ist daher nicht notwendig und im Rahmen der Vermeidung von Überbeschilderung nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auch nicht zulässig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. August 2017OFOF 194/12Einrichtung einer Halteverbotszone vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. August 2017OMOM 1975Einrichtung einer Halteverbotszone vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21Direktanregung
  3. 23. Oktober 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 2074Einrichtung einer Halteverbotszone vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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