Einrichtung einer Halteverbotszone vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21
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Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1975 entstanden aus Vorlage: OF 194/12 vom 02.08.2017
Betreff: Einrichtung einer Halteverbotszone vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21 eine Halteverbotszone eingerichtet wird.
Begründung: Durch parkende Autos auf der gegenüberliegenden Seite der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21 und wegen der ziemlich schmalen Straße ist es für die Bewohner dieser Häuser sehr schwierig, in die Tiefgarage hinein- bzw. herauszufahren. Abhilfe könnte dadurch geschaffen werden, dass der Prozessionsweg auf der gegenüberliegenden Seite mit entsprechender Beschilderung oder Straßenmarkierung als Halteverbotszone gekennzeichnet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2017OFOF 194/12Einrichtung einer Halteverbotszone vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21Ortsbeiratsantrag · CDU
- 18. August 2017Sie sind hierOMOM 1975Einrichtung einer Halteverbotszone vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21Direktanregung
- 23. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 2074Einrichtung einer Halteverbotszone vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats