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Tempo 30 vor Rackow-Schule

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Einrichtung des Verkehrszeichens (VZ) 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30" ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu Zeichen 274 dann möglich, wenn nach Punkt 11 Satz 1 die entsprechende Einrichtung (wie beispielsweise Schulen) über einen direkten Zugang zur Straße verfügen. Da dies bei der Rackow-Schule der Fall ist, wird der Einrichtung des VZ 274-30 StVO zugestimmt. Die Länge der Regelung auf Tempo 30 wird gemäß Vorgabe des VwV-StVO Punkt 11 auf den unmittelbaren Eingangsbereich begrenzt. Der Anregung des Ortsbeirates wird entsprochen.

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