Tempo 30 vor Rackow-Schule
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befürwortet die Einrichtung eines Verkehrszeichens für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vor der Rackow-Schule. Dies ist möglich, da die Schule einen direkten Zugang zur Straße hat. Die Regelung wird auf den unmittelbaren Eingangsbereich der Schule begrenzt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Einrichtung des Verkehrszeichens (VZ) 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30" ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu Zeichen 274 dann möglich, wenn nach Punkt 11 Satz 1 die entsprechende Einrichtung (wie beispielsweise Schulen) über einen direkten Zugang zur Straße verfügen.
Da dies bei der Rackow-Schule der Fall ist, wird der Einrichtung des VZ 274-30 StVO
zugestimmt. Die Länge der Regelung auf Tempo 30 wird gemäß Vorgabe des VwV-StVO Punkt 11 auf den unmittelbaren Eingangsbereich begrenzt.
Der Anregung des Ortsbeirates wird entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Januar 2022OFOF 167/9Tempo 30 vor Rackow-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2022OMOM 1494Tempo 30 vor Rackow-SchuleDirektanregung
- 13. Juni 2022STST 1451Tempo 30 vor Rackow-SchuleStellungnahme
- 13. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 205Tempo 30 vor Rackow-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab