Wiederzugänglichmachen des Nieder-Brunnens in der Schwanheimer Straße in Niederrad
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Nieder-Brunnen in der Schwanheimer Straße in Niederrad wieder zugänglich zu machen. Dies soll in Zusammenarbeit mit der Eigentümergemeinschaft und dem Ortsbeirat 5 erörtert werden, um mögliche Maßnahmen zu besprechen. Ziel ist es, den Brunnen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen und eine Hinweistafel anzubringen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Das Grundstück, auf dem der Brunnen steht, gehört nicht der ABG Frankfurt Holding. Das Gelände ist Privateigentum und gehört zur Eigentümergemeinschaft des Wohnhauses vor Ort. Das Kulturamt hat bereits Kontakt mit dem Ortsbeirat 5 aufgenommen und um Mithilfe gebeten, um die Vertreter der Eigentümergemeinschaft zu ermitteln. Gerne nimmt das Kulturamt Kontakt mit den Eigentümern auf, um Möglichkeiten zu erörtern, ob und wenn ja, wie der Brunnen zugänglicher gemacht werden kann. Die Anbringung einer Hinweistafel wird ebenfalls in die Gespräche einbezogen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2020OFOF 1714/5Wiederzugänglichmachen des Nieder-Brunnen in der Schwanheimer Straße in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2020OMOM 6390Wiederzugänglichmachen des Nieder-Brunnen in der Schwanheimer Straße in NiederradDirektanregung
- 23. November 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2038Wiederzugänglichmachen des Nieder-Brunnens in der Schwanheimer Straße in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab