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Bäume auf den Grünstreifen an der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Vorschlag sieht die Pflanzung von Bäumen auf dem Mittelstreifen der Ginnheimer Landstraße vor. Der Magistrat lehnt diesen Vorschlag ab, da die erforderliche Mindestbreite für die Pflanzung nicht gegeben ist und die Beleuchtungssituation dies zusätzlich erschwert.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Der Mittelstreifen bis zur Ampel hat nicht die erforderliche Mindestbreite von drei Metern, um dort Bäume zu pflanzen. Hinzu kommt die der dortigen Beleuchtung geschuldete Trassensituation.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. April 2022OFOF 255/9Bäume auf den Grünstreifen an der Ginnheimer Landstraße parallel zur FüllerstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Mai 2022OMOM 2121Bäume auf den Grünstreifen an der Ginnheimer Landstraße parallel zur FüllerstraßeDirektanregung
  3. 9. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 2030Bäume auf den Grünstreifen an der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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