Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2020
Betreff: Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz Zu 1) Die Prüfung der in der Anregung beschriebenen Schleifenfahrt zur direkten Anbindung der Straßenbahnlinie 16 an den Westbahnhof hat ergeben, dass es dadurch zu deutlichen Reisezeitverlängerungen für diejenigen Fahrgäste kommen würde, die nicht am Westbahnhof aus- oder umsteigen wollen. Der Umstieg zwischen der Straßenbahn und den S- und Regionalbahnen am Westbahnhof ist mit einem kurzen Fußweg schon heute möglich. Hinzu kommt, dass bei der vorgeschlagenen Linienwegführung an den bestehenden Gleisen und vor allem an den Weichen Umbauten und Anpassungen vorgenommen werden müssten. Es dient zur Kenntnis, dass mit der Betriebsaufnahme der U-Bahn über den Riedberg Straßenbahnfahrten zwischen Ginnheim und dem Westbahnhof zu den Hauptverkehrszeiten angeboten wurden; die Nachfrage war seinerzeit jedoch so gering, dass dieses Angebot wieder eingestellt wurde. Vor diesem Hintergrund soll der Vorschlag nicht weiter verfolgt werden. Zu 2) Die vorgeschlagene Verlängerung der Straßenbahnstrecke vom Rebstockbad bis zur Mönchhofstraße soll im Rahmen der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans (GVP-Schiene) untersucht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2019OFOF 853/2Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das StraßenbahnnetzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. August 2019OMOM 4955Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das StraßenbahnnetzDirektanregung
- 1. November 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2020Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das StraßenbahnnetzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab