Stadt- und Straßenbahnhaltestelle Ginnheim behindertengerecht ausbauen
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2009, ST 193
Betreff:
Stadt- und Straßenbahnhaltestelle Ginnheim behindertengerecht ausbauen
Da die notwendigen magistratsinternen Abstimmungen noch nicht abgeschlossen werden konnten, ist eine Stellungnahme in der von der Geschäftsordnung vorgegeben Frist leider nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 21. August 2008OAOA 720Stadt- und Straßenbahnhaltestelle Ginnheim behindertengerecht ausbauenAnregung
- 21. August 2008OFOF 746/9Stadt- und Straßenbahnhaltestelle Ginnheim behindertengerecht ausbauenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, LINKE.
- 27. Januar 2009Sie sind hierSTST 193Stadt- und Straßenbahnhaltestelle Ginnheim behindertengerecht ausbauenStellungnahme
- 30. März 2009BB 197Stadt- und Straßenbahnhaltestelle Ginnheim behindertengerecht ausbauenMagistratsbericht
- 23. August 2010STST 1186Stadt- und Straßenbahnhaltestelle Ginnheim behindertengerecht ausbauenStellungnahme
- 23. September 2010OMOM 4584Endstation der U-Bahn-Linie U 1 in GinnheimDirektanregung
- 17. März 2011STST 442Endstation der U-Bahn-Linie U 1 in GinnheimStellungnahme
- 8. Dezember 2011OMOM 744Barrierefreier Einstieg in die U 1 und U 9 an den Stationen Ginnheim und NiddaparkDirektanregung
- 7. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 194 WochenSTST 648Barrierefreier Einstieg in die U1 und U9 an den Stationen Ginnheim und NiddaparkStellungnahme
- 22. November 2012OFOF 498/9Endstation der U-Bahn-Linie U 1 in GinnheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Dezember 2012OMOM 1814Endstation der U-Bahn-Linie U 1 in GinnheimDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab